REACH 2018: Tipps und Informationen

05.11.2015 - Deutschland

Am 31. Mai 2018 endet die nächste Registrierungsperiode gemäß REACH-Verordnung. Informationen zu dieser und Tipps rund um Registrierung und Dossiererstellung für 2018 gab die Konferenz „REACH für Praktiker“ der Umweltakademie Fresenius.

Die ECHA erwartet bis zum Fristende 2018 bis zu 70.000 Registrierungen. Sie geht davon aus, dass dabei ca. 24.000 Substanzen neu erfasst werden. Anders als bei vorangegangenen Registrierungen werden dieses Mal deutlich mehr Unternehmen kleiner und mittlerer Größe (KMUs), unerfahrene Firmen und Firmen, die nicht aus der Chemiebranche stammen, am Registrierungsprozess teilnehmen. Man geht deshalb davon aus, dass die Ressourcen für die Registrierung größtenteils gering sein werden bzw. die Datenlage schlechter als bislang ausfallen wird. Speziell kleinere und mittlere Firmen müssten sich im Zusammenhang mit REACH auf hohe Kosten einstellen, äußerte Dr. Raimund Weiß (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA). KMU fehle häufig die eigene Expertise, sodass sich für diese Firmen automatisch Kosten für externe Unterstützung ergeben, erläuterte er. Dazu kommen die Registrierungskosten, d.h. Kosten für den Zugang zum gemeinsamen Dossier sowie die regulären Registrierungsgebühren. Letztere seien relativ niedrig, so Weiß, da die REACH-Verordnung reduzierte Gebühren für KMU vorsehe. Anders verhalte es sich jedoch bei den Dossiers. Hier seien die administrativen Kosten bei niedrigvolumigen Stoffen sehr hoch. Mit abnehmender Produktionsmenge werde die Beteiligung am gemeinsamen Dossier immer unattraktiver, so der Experte. Die ECHA müsse dieses Problem lösen, wenn sie den KMU wirklich helfen wolle.

Die BAuA selbst bietet einen Helpdesk rund um das Thema REACH an, in dessen Rahmen derzeit eine spezifische Website für KMU-Hilfe aufgebaut wird. Zudem soll bis Ende des Jahres ein praktischer Registrierungsleitfaden in leicht verständlicher Sprache veröffentlicht werden. Dieser sei allerdings nur als Online-Version verfügbar, da REACH mitunter schnelle Updates notwendig mache, erklärte Weiß.

Status Quo REACH-Compliance

Ein zentrales Element der REACH-Verordnung stellen die Registrierungsdossiers dar, deren Qualität entsprechend hoch sein sollte. Um diese sicher zu stellen, ist die Kenntnis des Status Quo notwendig. Dossierbewertungen gelten allgemein als aufwändig, oftmals vor allen Dingen durch methodische Einschränkungen, sodass bislang nur ein kleiner Teil der Dossiers geprüft wurde. Um diesen Zustand zu ändern haben die deutschen Behörden ein Projekt aufgelegt, das für mehr Compliance bei REACH sorgen soll. Auf der Konferenz wurde es von Dr. Marc Brandt (Umweltbundesamt) vorgestellt. Das Projekt, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) initiiert und vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Kooperation durchgeführt wurde, wolle einen Beitrag zur Diskussion über die Qualität der Dossiers leisten, indem es manuell eine große Anzahl von Dossiers erfasse, erklärte er eingangs. Dabei gehe es allerdings mehr um Vollständigkeit der Dossiers anstatt tatsächlich um volle Compliance. Ziele des Projektes seien eine systematische Prüfung aller hochtonnagigen Dossiers aus 2010 auf Gesundheits- und Umweltendpunkte sowie die Charakterisierung der Dossiers gewesen. Eine komplette Dossierbewertung habe nicht stattgefunden, so Brandt. Über einen Zeitraum von insgesamt sieben Monaten wurden insgesamt 1.814 Dossiers bewertet bzw. vertiefend geprüft. Zur Einteilung der geprüften Dossierpunkte wurden die Kategorien „non-compliant“, „complex“, „compliant“ und „testing proposal“ gewählt – jeder Endpunkt erhielt einen eigenen Entscheidungsbaum. Ein Ergebnis der Untersuchungen sei gewesen, dass ein Großteil der 2010er Registrierungen Nachbesserungen nötig habe, so Brandt. Das Projekt habe systematische Schwächen aufgedeckt. Relativ hoch sei zudem der Anteil an Endpunkten gewesen, über die im Rahmen der Untersuchung nicht entschieden werden konnte. Je nach untersuchtem Endpunkt lag dieser zwischen 43 Prozent (biotischer Abbau) und 82 Prozent (Ökotoxizität). Hier müsse eine vertiefende Prüfung erfolgen, betonte Brandt.

Häufige Fehler und wie sie vermieden werden können

Im Anschluss an die allgemeinen Ergebnisse widmete sich Brandt gängigen Fehlern in den Dossiers. So fehlten etwa bei Non-Guideline-Studies oft Erklärungen, warum diese akzeptabel seien. Ähnlich verhalte es sich bei Angaben zur Stoffidentität: Es müssen sichergestellt werden, dass sich aufgeführte Studien auch tatsächlich auf die registrierte Substanz beziehen, so Brandt. Wenn dies nicht der Fall sei, handele es sich um ein Read-Across-Assessment, das extra begründet werden müsse. Brandt wies ebenfalls darauf hin, dass für jeden eingestuften Stoff eine Expositionsbewertung erfolgen müsse. Diese gelte ausdrücklich nicht nur für Umwelteinstufungen, unterstrich der Experte. Eine Warnung sprach Brandt in Bezug auf QSAR-Modelle im Rahmen der Dossiers aus: Ohne ausführliche Dokumentation entsprechend der OECD-Richtlinien seien diese nicht akzeptabel.

Alle Informationen zu den Dossiers sowie ein Abschlussbericht zum Projekt stehen auf der Website des Umweltbundesamt zur Verfügung. Brandt riet Registranten im Hinblick auf die 2018er-Registrierung dazu, sich die Erkenntnisse der Untersuchungen genau anzusehen. Diese könnten sehr hilfreich sein und dabei helfen, die Dossiers erheblich zu verbessern, bekräftigte er.

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