Bayer und Monsanto in der Warteschleife

Der spektakuläre Erwerb ist trotz grundsätzlicher Einigung der Unternehmen noch nicht perfekt.

26.10.2016 - Deutschland

(dpa) Werner Baumann hat in seiner kurzen Amtszeit als Bayer-Chef eine Menge erreicht: Er setzte nicht nur den Kauf des Saatgutriesen Monsanto auf die Agenda, er schaffte es auch, den US-Konzern von einem Zusammengehen zu überzeugen. Doch Baumann muss sich in Geduld üben.

Kann der Zusammenschluss überhaupt noch gestoppt werden?

Im Prinzip schon, auch wenn sich beide Unternehmen vor einigen Wochen auf den Schulterschluss verständigten. So könnten die Aktionäre von Monsanto ihr Veto einlegen und die Transaktion im Wert von 66 Milliarden US-Dollar zu Fall bringen. Doch ein solches Szenario gilt als unwahrscheinlich. Denn das Management des US-Unternehmens hatte der Übernahme nach anfänglichem Zögern zugestimmt und wird die Annahme des Deals den Eigentümern empfehlen.

Völlig unklar ist aber, welches Ergebnis am Ende der Prüfung durch die Kartellbehörden steht. Voraussichtlich werden Auflagen kommen, bestimmte Unternehmensteile zu verkaufen. Darauf hat sich Bayer schon eingestellt. Wie schmerzhaft das sein wird, lässt sich nicht absehen. Auch eine Untersagung ist nicht völlig ausgeschlossen.

Wie macht Bayer den Kartellbehörden den Zukauf schmackhaft?

Von Anfang hat der Vorstand darauf hingewiesen, dass die Geschäfte beider Unternehmen sich in hohem Maße ergänzen und kaum überschneiden. Das würde es den Wettbewerbsaufsehern erleichtern, den Deal zu genehmigen. Strategisch sei der Zukauf nachvollziehbar, Monsanto passe zum Portfolio des Bayer-Konzerns, urteilt beispielsweise die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitze. Eine andere Frage sei, ob der Preis angemessen ist und das negative Image von Monsanto dem Bayer-Konzern nicht schadet.

Prüft auch das Bundeskartellamt den Erwerb?

Nein, das Bundeskartellamt wird den Fall nicht prüfen. Hierfür zuständig ist die EU-Wettbewerbskommission. Bis Ende Oktober war die geplante Transaktion aber noch nicht in Brüssel angemeldet. In einer ersten Phase hat die Kommission 25 Tage Zeit, sich den Deal anzusehen. Bestehen weitere Bedenken, geht es in eine vertiefte Analyse, die bis zu 90 Tage dauern kann. Auch Verlängerungen sind möglich.

Kartellrechtsexperten weisen darauf hin, dass dabei nicht die globale Weltmarktführerschaft im Vordergrund steht, sondern die betroffenen Produkte und Märkte abgegrenzt und Auswirkungen auf den Wettbewerb untersucht werden. Neben der EU gilt auch das Votum der US-Behörden als entscheidend. Weltweit sollen sich über 30 Kartellbehörden mit dem Fall befassen. Bayer rechnet erst für Ende 2017 mit einem Abschluss des Deals.

Was passiert wenn die Kartellbehörden Nein sagen?

Dann ist die teuerste Akquisition vom Tisch. Für den Bayer-Konzern wäre eine solches Ergebnis der GAU und für Baumann ein persönliches Waterloo. Wie kein anderer hatte er über Monate für den Zusammenschluss geworben. Ein weiterer Wermutstropfen: Bayer müsste wegen des Scheiterns Monsanto eine Entschädigung von 2 Milliarden US-Dollar zahlen. Baumanns Position wäre geschwächt.

Was sind die nächsten Schritte?

Auf der nun anstehenden Hauptversammlung von Monsanto werden die Aktionäre um ihre Zustimmung für die Übernahme gebeten. Der Termin steht noch nicht fest, voraussichtlich Ende dieses Jahres oder Anfang 2017. Beide Unternehmen gehen fest davon aus, dass die Eigentümer ein positives Votum fällen werden.

Müssen auch die Bayer-Aktionäre zustimmen?

Nein, der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte stellvertretend für die Bayer-Anteilseigner bereits grünes Licht für die Übernahme gegeben. Auf der Hauptversammlung wird dennoch Kritik, aber keine Rebellion erwartet. Die kommt voraussichtlich von anderer Seite: Umweltaktivisten, Bürgerinitiativen und Bauernvertreter haben vor wenigen Wochen in Den Haag auf einem Monsanto-Tribunal zu massiven Protesten anlässlich der Bayer-Hauptversammlung am 28. April 2017 aufgerufen. Das Aktionärstreffen in Köln könnte zu einem der größten Protestaktionen gegen ein deutsches Unternehmen wegen einer Übernahme werden.

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