Bund regelt Umgang mit Dünger und wassergefährdenden Stoffen neu
Der Bundesrat hat der Novelle der Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugestimmt. Die Verordnungen enthalten wichtige umweltpolitische Weiterentwicklungen der guten fachlichen Praxis beim Düngen sowie der Anforderungen an die Sicherheit der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben müssen nun zügig von der Bundesregierung bestätigt werden.
Zur Düngeverordnung erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Nach jahrelangen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für strengere Regeln bei der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Das ist ein wichtiger umweltpolitischer Fortschritt. Denn seit Jahren leiden Gewässer, Böden und Luft an den Folgen der dauerhaften Überdüngung. Die Novelle der Düngeverordnung sieht zwar fordernde, aber für die Landwirte machbare Regelungen vor.“
Die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts zeigen, wie sehr die Landwirtschaft mit ihrer Düngepraxis die Gewässerqualität beeinflusst. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphor zu stark belastet sind.
Auch der Novelle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gingen langwierige und intensive Verhandlungen voraus. Hauptstreitpunkt war bis zuletzt die Regelungen zu den Gülle- und Dunglagerbehältern.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hierzu: „Damit liegt nun endlich ein Verordnungswerk vor, das von Industrie und Gewerbe dringend benötigt wird, um die bundeseinheitlichen Standards bei Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anwenden zu können. Damit wird wieder Rechts- und Planungssicherheit für die Industrie geschaffen, die zu Recht die unterschiedlichen Landesregelungen kritisiert hatte.“
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