Bayer gewinnt Rechtsstreit mit EU Kommission

Kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

28.10.2000

Leverkusen - Bayer hat den seit 1996 laufenden Rechtsstreit mit der EU-Kommisssion um angeblich illegale Parallelimportbehinderungen in der Distribution des Herzmittels Adalat gewonnen. Das Unternehmen begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Gerichtes 1. Instanz ( Luxemburg). Bayer ist schon immer davon ausgegangen, dass für pharmazeutische Hersteller keine Verpflichtung besteht, den gesamten europäischen Markt aus dem Mitgliedsstaat heraus zu beliefern, der für das betreffende Produkt die niedrigsten staatlich verordneten Preise hat.

Die EU-Kommission hatte Bayer im Januar 1996 ein Bußgeld von drei Millionen Euro wegen behaupteter illegaler Behinderung von Parallelimporten von Adalat auferlegt. Das Gericht hat diesen Bußgeldbescheid nun aufgehoben.

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