Europäische Chemie notifiziert die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien auf freiwilliger Basis

03.05.2001
2.05.2001 Seit dem 1. April notifizieren Unternehmen des europäischen Chemiehandels und der chemischen Industrie auf freiwilliger Basis den Export bestimmter Chemikalien und Pflanzenschutzmittel jährlich wiederkehrend. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung haben die europäischen Verbände der chemischen Industrie (CEFIC) und des Chemiehandels (FECC) gegenüber der EU-Kommission abgegeben. Die zuständigen Kommissare Margot Wallström und Erkki Liikanen haben die Erklärung als einen positiven Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels begrüßt., das Chemikalienmanagement in Entwicklungsländer zu verbessern. Im Rahmen dieser Verpflichtung - der sich auch der Verband Chemiehandel angeschlossen hat - notifizieren die Unternehmen jedes Jahr neu den ersten Export der von der Verordnung 2455/92 erfassten Chemikalien und Pflanzenschutzmittel in ein bestimmtes Drittland. Die Verordnung 2455/92 wird die jetzt von der europäischen Chemie freiwillig eingegangenen Verpflichtungen übernehmen, wenn die im September 1998 vereinbarte Rotterdamer Konvention zum sog. Prio Informed Consent (PIC)-System in Kraft getreten ist. Damit ist jedoch erst in drei bis vier Jahren zu rechnen.

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