Europäische Chemie notifiziert die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien auf freiwilliger Basis
03.05.2001
2.05.2001 Seit dem 1. April notifizieren Unternehmen des europäischen Chemiehandels und der chemischen Industrie auf freiwilliger Basis
den Export bestimmter Chemikalien und Pflanzenschutzmittel jährlich wiederkehrend. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung haben die
europäischen Verbände der chemischen Industrie (CEFIC) und des Chemiehandels (FECC) gegenüber der EU-Kommission abgegeben.
Die zuständigen Kommissare Margot Wallström und Erkki Liikanen haben die Erklärung als einen positiven Beitrag zur Erreichung des
gemeinsamen Ziels begrüßt., das Chemikalienmanagement in Entwicklungsländer zu verbessern. Im Rahmen dieser Verpflichtung - der sich
auch der Verband Chemiehandel angeschlossen hat - notifizieren die Unternehmen jedes Jahr neu den ersten Export der von der
Verordnung 2455/92 erfassten Chemikalien und Pflanzenschutzmittel in ein bestimmtes Drittland. Die Verordnung 2455/92 wird die jetzt von
der europäischen Chemie freiwillig eingegangenen Verpflichtungen übernehmen, wenn die im September 1998 vereinbarte Rotterdamer
Konvention zum sog. Prio Informed Consent (PIC)-System in Kraft getreten ist. Damit ist jedoch erst in drei bis vier Jahren zu rechnen.
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