Daten sammeln, auswerten und damit Leben retten
Einrichtung eines nationalen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung
Im aktuell verkündeten Vierten Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 313) wird die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgelegt. In dem Register sollen die Daten aller deutschen Giftinformationszentren und des BfR zusammengeführt und ausgewertet werden. „Mit der Einrichtung des Vergiftungsregisters werden wir erstmals einen Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland erhalten“, sagt Prof. Dr. Matthias Greiner, Leiter der Abteilung Exposition am BfR. „Damit können wir Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Ministerien und zuständige Behörden auf einer sehr viel besseren Datengrundlage über gesundheitliche Risiken im Umgang mit gefährlichen Produkten informieren und diese dann auch entsprechend angehen. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die Verbrauchersicherheit weiter zu verbessern.“ Das Register wird zum 1. Januar 2026 an den Start gehen – und mit schnellen und genauen Informationen zu Vergiftungsfällen dazu beitragen, die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern besser zu schützen und damit im besten Fall auch Menschenleben zu retten.

Symbolbild
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Eine Sekunde abgelenkt – schon hat das Kind eine giftige Pflanze oder ein Putzmittel im Mund. In den meisten Fällen gehen solche Vergiftungsunfälle glimpflich aus. Eine Vergiftung kann aber auch bleibende Schäden verursachen oder sogar tödlich sein. Geraten Familienangehörige oder Betreuungspersonal in Kindergärten und Schulen in solch eine Situation, sind die sieben Giftinformationszentren der Bundesländer oft die erste und auch entscheidende Anlaufstelle. Rund um die Uhr besetzt, geben sie bei Verdacht auf eine Vergiftung Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur ersten Hilfe oder beraten medizinisches Personal. Pro Jahr gehen dort insgesamt rund 250.000 Anrufe zu Vergiftungs- oder Verdachtsfällen ein. Bundesweit zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden die Informationen zu den Fällen bisher jedoch nicht. Das soll sich mit dem nationalen Vergiftungsregister ändern.
BfR sammelt bereits Berichte zu Vergiftungsunfällen
Fallberichte zu Vergiftungen werden am BfR und seinen Vorgängerinstitutionen bereits seit dem Jahr 1990 gesammelt. Grundlage ist das Chemikaliengesetz. Demnach müssen Ärztinnen und Ärzte alle Fälle von Vergiftungen mit Chemikalien an das BfR melden, auch Verdachtsfälle. „Schon heute erhalten wir Vergiftungsfälle, die aber hauptsächlich aus dem beruflichen Bereich stammen“, sagt Greiner. „Der größte Teil der Meldungen an das BfR stammt von Berufsgenossenschaften und anderen gesetzlichen Unfallversicherungen, zum Beispiel bei Arbeitsunfällen mit Chemikalien.“ Bei den Giftinformationszentren gehen hingegen Fälle ein, die ein breiteres Spektrum abdecken, darunter vor allem auch solche, die Kinder betreffen.
Im neuen Vergiftungsregister sollen die Daten des BfR künftig mit den Informationen zu den Anrufen bei den Giftinformationszentren zusammengeführt werden. Neben dem Stoff, der für die Vergiftung verantwortlich ist, werden auch das dazugehörige Produkt und die Art der Aufnahme erfasst, also ob der Stoff beispielsweise verschluckt oder eingeatmet wurde. Zusätzlich werden Altersgruppe und Geschlecht registriert. Statt der rund 8.000 Meldungen, die bisher nach dem Chemikaliengesetz durchschnittlich pro Jahr in die BfR-Falldatenbank eingehen, werden es zukünftig voraussichtlich rund 190.000 Fälle pro Jahr sein. Vergiftungen mit Betäubungsmitteln, Tierarzneimitteln und alkoholischen Getränken werden nicht im Register erfasst, da deren Wirkungen bereits ausreichend bekannt sind. Auch Arzneimittel tauchen dort nicht auf, weil für diese bereits ein eigenes Überwachungssystem besteht.
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