POP-Konvention ist ein großer Schritt zum weltweiten Verbot gefährlicher Chemikalien

Deutschland hat Übereinkommen in Stockholm unterzeichnet

25.05.2001

Deutschland hat heute im Rahmen einer internationalen Konferenz in Stockholm die Konvention über persistente organische Stoffe (POP), zu denen 12 der gefährlichsten Chemikalien gehören, unterzeichnet. In seiner Rede verwies Bundesumweltminister Jürgen Trittin darauf, dass mit diesem international verbindlichen Übereinkommen ein großer Schritt zum weltweiten Verbot gefährlicher Chemikalien gelungen sei. "Die POP-Konvention hat einen Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Welt von den schädlichen Auswirkungen einer ganzen Gruppe von toxischen Substanzen befreit sein wird. Dies ist ein großer Erfolg sowohl für die Umwelt wie für uns Menschen, die wir tagtäglich diese Chemikalien über die Nahrung aufnehmen. Darüber hinaus wird die Konvention dazu beitragen, ein internationales Chemikalienmanagement aufzubauen, die Chemikaliensicherheit deutlich zu verbessern sowie den Umwelt- und Gesundheitsschutz insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern weiter voranzubringen," sagte Minister Trittin.

Das Übereinkommen ist das Ergebnis eines zweieinhalbjährigen, mitunter schwierigen Verhandlungsprozesses unter Federführung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der auf der Grundlage eines entsprechenden UN-ECE-Protokolls von 1998 möglich war. "Die POP-Konvention wäre nicht denkbar ohne das enge Zusammenwirken von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen. Stellvertretend dafür möchte ich Greenpeace für die Unterstützung danken," sagte Trittin. Zugleich hob er die aktive Rolle Deutschlands am Zustandekommen der Konvention hervor und kündigte an, dass die Bundesrepublik als einer der ersten Staaten das Abkommen ratifizieren wolle. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von mindestens 50 Staaten ratifiziert wurde.

Die POP-Konvention sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von zunächst 12 Umweltgiften vor, darunter für 8 Pflanzenschutzmittel wie u.a. DDT, für Dioxine und Furane sowie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus. Minister Trittin forderte alle beteiligten Staaten und die chemische Industrie auf, sich aktiv an der Entwicklung von bezahlbaren Alternativen vor allem für DDT zu beteiligen. DDT darf auch künftig in begrenztem Umfang zur Bekämpfung der Malariamücke eingesetzt werden, da wirksame und bezahlbare Ersatzstoffe nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wurde die Konvention dynamisch gestaltet: Die Aufnahme weiterer Chemikalien in das Übereinkommen nach klar definierten wissenschaftlichen Kriterien und unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips ist möglich. "Dies gilt auch für die Entwicklung neuer Chemikalien, sodass von der Konvention ein klares Signal an die Produzenten ausgeht, keine neuen POPs herzustellen und zu verbreiten," sagte Minister Trittin. Er rief die Industriestaaten, die eine Menge Geld mit diesen Substanzen verdient haben, auf, Verantwortung für die Entsorgung der noch vorhandenen Bestände an diesen langlebigen Umweltgiften - vor allem in Entwicklungsländern - zu übernehmen.

Innerhalb der EU sind die Pflanzenschutzmittel unter den POPs seit langem verboten. Für andere Stoffe wie PCB und Dioxine gelten in Deutschland und der EU scharfe Bestimmungen und strenge Grenzwerte. Daher tragen nach Auffassung Trittins insbesondere die Entwicklungsländer die Hauptlasten bei der Umsetzung der Konvention. "Die armen Länder der Welt, die unter den Folgen der Umweltgifte besonders zu leiden haben, bedürfen der technischen und finanziellen Unterstützung durch die Industriestaaten. Nur bei einer gerechten Lastenverteilung werden wir das Problem der POPs weltweit in den Griff bekommen," sagte Trittin.

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