Biomasse-Verordnung tritt in Kraft

29.06.2001
Mit ihrer heutigen Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Biomasse-Verordnung nunmehr am morgigen Donnerstag in Kraft. Damit ist nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin der Weg frei für die klimaschonende Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen wie u.a. Holz, Pflanzenabfällen sowie aus Gülle. "Die Biomasse-Verordnung ist ein weiterer wichtiger Baustein für die von uns eingeleitete Energiewende. Mit ihr werden zugleich ein Investitionsstau in diesem Bereich von mehreren Milliarden DM aufgelöst und Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum und im Maschinenbau geschaffen," sagte Trittin. Der Bundesrat hatte der Verordnung am 11. Mai, der Bundestag am 01. Juni dieses Jahres zugestimmt. Die Verordnung geht auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Frühjahr vergangenen Jahres zurück. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Für Strom aus Biomasse erhalten die Betreiber dieser Anlagen je nach Leistung zwischen 17 und 20 Pfennig pro Kilowattstunde. Der Bioenergie werden mit der Biomasse-Verordnung vergleichbare Entwicklungschancen wie der Windkraft eröffnet. Ihr wird ein ähnlich hohes Potential zugerechnet. Deutschland ist derzeit "Windkraftweltmeister". Die Windenergie trägt heute bereits rund 2,5 Prozent zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Die Entwicklung der Biomasseverstromung liegt allerdings im Verhältnis rund zehn Jahre zurück. "Wir brauchen hier einen deutlichen Aufschwung, um den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung zu sichern und unser ehrgeiziges Klimaschutzziel zu erfüllen. Dies wird mit der Biomasse-Verordnung gelingen", sagte Trittin. Bioenergie ist äußerst vielseitig: Die unterschiedlichen Einsatzstoffe erlauben eine differenzierte Technikentwicklung - von Verbrennungs- und Vergärungsanlagen, Dampf- und Gasturbinen sowie Verbrennungsmotoren bis hin zu innovativen Verfahren wie der Brennstoffzelle. Der vollständige Text der Biomasse-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 29 vom 27.06.2001 veröffentlicht.

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