DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 vor

30.07.2001
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 vorgelegt und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Vorschlag zur Verbesserung von Arbeitsschutzmaßnahmen übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahr 162 Änderungen und Neuaufnahmen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Jahr der neue Aufbau des Buches sowie eine Reihe von überarbeiteten Texten. Am umfangreichsten ist die Neugestaltung des Kapitels I, "Erweiterung, Bedeutung, Benutzung und Ableitung von MAK-Werten". Es enthält erstmals eine Beschreibung der Vorgehensweise der Kommission bei der Ableitung von MAK-Werten zusätzlich zu den bisher schon vorliegenden schriftlichen Kriterien für die Festlegung zulässiger Kurzzeit-Überschreitungen beziehungsweise für die Markierung als hautresorptiv, sensibilisierend, fruchtschädigend, keimzellmutagen und kanzerogen. Darüber hinaus wurden besonders die Kapitel "Gewöhnung", "Geruch, Irritation und Belästigung" sowie "Analytische Überwachung" entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aktualisiert. Ferner ist die Kurzzeitkategorie II für resorptiv wirksame Stoffe neu definiert. Für diese Stoffe werden genauso wie für die der Kategorie I, für die die lokale Reizwirkung grenzwertbestimmend ist, zukünftig spezifische Überschreitungsfaktoren festgelegt, das ist das Verhältnis von kurzzeitig erlaubter Konzentrationsspitze zum MAK-Wert. Der Zeitraum für die Kurzzeitwerte beträgt 15 Minuten. 77 Stoffe der bisherigen Kategorie II,1 (rascher Wirkungseintritt und kurze Halbwertszeit) wurden überprüft. Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Stoffe der Kategorie 3 durch die Etablierung der neuen Kategorie 4 und 5 wurde Bitumen in die Kategorie 2, das heißt krebserzeugend im Tierversuch, umgestuft. Die Einstufungen von Nickel als krebserzeugend beim Menschen, Kategorie 1, und Cobalt als krebserzeugend im Tierversuch, Kategorie 2, waren im Licht neuer Daten zu überprüfen und sowohl für die Metalle selbst als auch für deren Verbindungen zu bestätigen. Mit einer mutagenen Wirkung auf die Keimzellen beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht muss für Benzo[a]pyren, Cobalt und Cobaltverbindungen, 1,4-Dichlorbenzol, 1,4-Dichlor-2-buten, Naphthalin, Olaquindox und Trichlorethen gerechnet werden. Für dreizehn Stoffe ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen, in zwei Fällen konnte der Wert nach eingehender Prüfung bestätigt werden. Für zwölf Stoffe konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden. Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL), einer niederländischen (Committee on Updating OELs des NL Health Council) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für sechs Stoffe wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirksamkeit oder wegen der aus heutiger Sicht unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen. Unter der unten angegebenen URL kann im Internet eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen abgerufen werden.

Weitere News aus dem Ressort

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen in der Batterietechnologie!