Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die
MAK- und BAT-Werte-Liste 2001 vorgelegt und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als Vorschlag zur Verbesserung
von Arbeitsschutzmaßnahmen übergeben. Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige
Konzentration eines
Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei
langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die
Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder
hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahr 162 Änderungen und Neuaufnahmen.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Jahr der neue Aufbau des Buches sowie eine Reihe von überarbeiteten Texten. Am umfangreichsten
ist die Neugestaltung des Kapitels I, "Erweiterung, Bedeutung, Benutzung und Ableitung von MAK-Werten". Es enthält erstmals eine
Beschreibung der Vorgehensweise der Kommission bei der Ableitung von MAK-Werten zusätzlich zu den bisher schon vorliegenden
schriftlichen Kriterien für die Festlegung zulässiger Kurzzeit-Überschreitungen beziehungsweise für die Markierung als hautresorptiv,
sensibilisierend, fruchtschädigend, keimzellmutagen und kanzerogen. Darüber hinaus wurden besonders die Kapitel "Gewöhnung", "Geruch,
Irritation und Belästigung" sowie "Analytische Überwachung" entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aktualisiert.
Ferner ist die Kurzzeitkategorie II für resorptiv wirksame Stoffe neu definiert. Für diese Stoffe werden genauso wie für die der Kategorie I,
für die die lokale Reizwirkung grenzwertbestimmend ist, zukünftig spezifische Überschreitungsfaktoren festgelegt, das ist das Verhältnis von
kurzzeitig erlaubter Konzentrationsspitze zum MAK-Wert. Der Zeitraum für die Kurzzeitwerte beträgt 15 Minuten. 77 Stoffe der bisherigen
Kategorie II,1 (rascher Wirkungseintritt und kurze Halbwertszeit) wurden überprüft.
Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Stoffe der Kategorie 3 durch die Etablierung der neuen Kategorie 4 und 5 wurde Bitumen in
die Kategorie 2, das heißt krebserzeugend im Tierversuch, umgestuft. Die Einstufungen von Nickel als krebserzeugend beim Menschen,
Kategorie 1, und Cobalt als krebserzeugend im Tierversuch, Kategorie 2, waren im Licht neuer Daten zu überprüfen und sowohl für die
Metalle selbst als auch für deren Verbindungen zu bestätigen. Mit einer mutagenen Wirkung auf die Keimzellen beziehungsweise einem
diesbezüglichen Verdacht muss für Benzo[a]pyren, Cobalt und Cobaltverbindungen, 1,4-Dichlorbenzol, 1,4-Dichlor-2-buten, Naphthalin,
Olaquindox und Trichlorethen gerechnet werden.
Für dreizehn Stoffe ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen, in zwei Fällen konnte der Wert nach
eingehender Prüfung bestätigt werden. Für zwölf Stoffe konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden. Die
Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL), einer
niederländischen (Committee on Updating OELs des NL Health Council) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für sechs Stoffe
wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirksamkeit oder wegen
der aus heutiger Sicht unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.
Unter der unten angegebenen URL kann im Internet eine Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen abgerufen
werden.