"Grüne Gentechnik" birgt Risiken für den Ökologischen Landbau
Paralleler Einsatz von gentechnisch-konventioneller und von ökologischer Landwirtschaft in Deutschland problematisch
Fachleute aus Forschung, Industrie und von Behörden haben dazu auf einem Fachgespräch im Umweltbundesamt zwei Forderungen erhoben:
1.Es sollten schnellstmöglich Regelungen zu Abständen zwischen den Anbauflächen des Öko-Landbaus und Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen für die Bereiche Anbau und Saatgutvermehrung getroffen werden. Wie diese Abstandsregelung im deutschen und europäischen Rechts etabliert werden kann, soll ein Rechtsgutachten klären, welches das Umweltbundesamt zu dieser Problematik in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse sollen Mitte 2002 vorliegen.
2.Es müssen dringend Handlungsempfehlungen bis hin zu rechtlichen Regelungen erarbeitet werden, um einen Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die Produktions- und Verarbeitungswege von ökologischen Nahrungsmitteln zu verhindern. Die Einführung einer neuen Technik darf nicht auf Kosten anderer bewährter, umweltfreundlicher sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern zunehmend nachgefragter Agrarprodukte gehen.
Hintergrund: Die EG-Ökolandbau-Verordnungen 2092/91/EG und 1804/99/EG legen fest, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Danach ist es Ökobauern untersagt, GVO aktiv einzusetzen. Jedoch gibt es keine Grenzwerte für Verunreinigungen ökologisch erzeugter Produkte mit GVO. Eine Präsenz sogenannten transgenen Erbguts, also Erbgut in das Fremdgene integriert wurden, macht das Öko-Produkt als solches praktisch unverkäuflich, besonders dann, wenn eine Kennzeichnungspflicht nach Novel- Food-Verordnung ausgelöst wird.
Bisher stehen für die Kennzeichnung von Saatgut und Ernteprodukten umfassende, verbindliche Regelungen noch aus. Laut EG-Verordnung 49/2000/EG ist bisher nur für bestimmte Lebensmittel - für Produkte aus zwei zugelassenen Mais und Soja-Linien - eine Kennzeichnungspflicht bei einem GVO-Anteil von mehr als einem Prozent festgelegt worden. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass ein Öko-Produkt keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthält und dürften - wenn überhaupt - nur geringste, unvermeidbare Spuren akzeptieren. Zwar sind bisher nur wenige GVO in der EU zur Vermarktung zugelassen, mittelfristig ist jedoch auch in Deutschland mit einem wachsenden Einsatz der Gentechnik in der konventionellen Landwirtschaft zu rechnen.