Hoechst AG: Anfechtungsklagen gegen Squeeze out-Beschluss

23.02.2005

Gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Hoechst Aktiengesellschaft vom 20. und 21. Dezember 2004, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen angemessene Abfindung auf die Hauptaktionärin sanofi-Aventis zu übertragen, haben mehrere Minderheitsaktionäre Anfechtungsklagen erhoben. Die Hoechst AG hält die Klagen für unbegründet und wird beim Prozessgericht ein sogenanntes Freigabeverfahren einleiten, um dennoch die alsbaldige Eintragung des Squeeze-out Beschlusses im Handelregister zu erreichen.

Die Hoechst AG ist eine Tochtergesellschaft der sanofi-aventis, die einen Kapital- und Stimmrechtsanteil von ca. 98,2% hält. Seit der Bildung von Aventis durch den Zusammenschluss von Hoechst AG und Rhône-Poulenc S.A. am 15. Dezember 1999 fungiert die Hoechst AG als Zwischenholding. Aventis wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 auf sanofi-aventis verschmolzen.

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