Generation Praktikum vermeiden
Gesetzliche Regelungen bei Praktika gefordert
Der Führungskräftenachwuchs braucht faire Bedingungen für den Berufseinstieg. Im beruflichen Alltag sei dies heutzutage nicht gewährleistet. Kurzsichtig würden Personalkosten eingespart. Berufseinsteiger würden notgedrungen von Praktikum zu Praktikum "hoppen" und von der Hand in den Mund leben. Diese erzwungene Unstetigkeit habe für die Gesellschaft auf Dauer einen hohen Preis. Die hohe Anfangsmotivation weiche Zynismus. Kreativität und Innovationskraft seien rasch verbraucht. Es fehle Zeit und Gelegenheit, stabile Partnerschaften aufzubauen und Familien zu gründen. An einer Generation Praktikum könne die deutsche Gesellschaft auch unter familienpolitischen Gesichtspunkten kein Interesse haben.
Der VAA begrüßt es daher, wenn sich in Kürze der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Petition gegen den grassierenden Gebrauch von Praktika befasst. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, Missbräuche durch eine Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Arbeitgeber einzudämmen. Das Praktikumsverhältnis sollte klar geregelt werden. Grundlage muss anders als bislang in § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine positive Gesetzesdefinition sein. Praktika, die sich in der gewählten Ausbildungsrichtung an eine abgeschlossene Hochschulausbildung anschließen, sollten der Zahl und der Höchstdauer nach eingeschränkt werden. In der Chemie gilt für Akademiker technisch-naturwissenschaftlicher Fachrichtung der Gehaltstarifvertrag, der die Einstiegsgehälter für diese Personengruppe regelt. Dieser sichert diplomierten und promovierten Jungchemikern angemessene Gehalts- und Arbeitsbedingungen. Im Einsatz des VAA für gerechte Berufseinstiegsregeln kommt ein von allen Beteiligten geteilter Grundkonsens zum Tragen: Personalpolitik muss sich immer auch an langfristigen, nicht rein betriebswirtschaftlichen Zielen orientieren. Dafür stets aufs Neue zu sorgen, ist und bleibt Kernverantwortung der Sozialpartner.
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