Probleme beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringern

Umweltbundesamt schlägt vor, Fehlanwendungen europaweit zu erfassen und zu reduzieren

15.06.2007

Mit einer Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, die sich zurzeit in der Abstimmung befindet, schafft die Europäische Kommission einen Aktionsrahmen zur Verringerung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Umwelt und Gesundheit. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies. Ergebnisse aus Deutschland zeigen gegenwärtig die Defizite bei der Anwendung der Pflanzenschutzmittel auf, insbesondere bei der Einhaltung der gesetzlichen Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushaltes. Die Kommission sollte im Hinblick auf ihre formulierten Ziele die Defizite für Europa aufdecken und auf die Beseitigung der Mängel hinwirken.

Erstmals liegen detaillierte Ergebnisse der seit 2005 bundeseinheitlich durchgeführten Kontrollen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vor: Diese veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anfang des Jahres. Elf Prozent der Kontrollen im Jahr 2005 in Ackerbaukulturen wie Getreide, Mais, Zuckerrübe, Kartoffeln, bescheinigten für die Ausbringung der Pflanzenschutzmittel eine Nicht-Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes zu Gewässern. Gründe dafür liefert der Bericht nicht. Kontrollen im Obst- und Weinbau bildeten 2005 keinen Schwerpunkt, wären aber wichtig angesichts des hohen Einsatzes der Pflanzenschutzmittel in diesen Kulturen.

Hinweise aus Forschungsergebnissen des UBA stützen die Ergebnisse der Länderkontrollen und belegen, dass die Quote der Fehlanwendungen bedeutend ist. Auch Presseinformationen der letzten Monate seitens Greenpeace und des Pestizid Aktions-Netzwerks benennen Defizite. In zahlreichen Proben landwirtschaftlicher Erzeugnisse fanden sich Pflanzenschutzmittel, die nicht zugelassen sind. Bundesweite Untersuchungen der Wasserqualität etwa bei Flüssen, Seen oder dem Grundwasser sind ebenfalls Belege, dass es Probleme beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gibt.

Die Ergebnisse aus Deutschland verdeutlichen, dass die Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis kein Einzelfall ist. Das unterstreicht den Handlungsbedarf.

Für Deutschland bedeutet dies aus Sicht des UBA zunächst eine dauerhafte Auswertung der Kontrollergebnisse mit speziellem Augenmerk auf das Einhalten der Gewässerabstände beim Einsatz der Pflanzenschutzmittel. Weiter besteht Anlass, die Überwachung auf den Obst-, Wein- und Hopfenbau auszudehnen und den Ursachen für das Fehlverhalten nachzugehen. Das UBA wirkt aktiv an einer Vereinfachung der Anwendungsbestimmungen mit neuen Verfahren zur Risikoschätzung mit und leistet dabei einen Beitrag zur Verbesserung der bestehenden Regelungen. Wichtig ist, zu verhindern, dass die Mehrheit der Landwirte ungerechtfertigt in den Ruf gerät, dem Schutz der Umwelt und Gesundheit einen zu geringen Stellenwert beizumessen.

Es gilt zu bedenken, dass Fehlanwendungen nicht allein ein deutsches Problem sind, sondern dass sie vermutlich ganz Europa betreffen. Um die Ziele eines nachhaltigen Einsatzes der Pflanzenschutzmittel europaweit zu erreichen, ist gerade auch die Europäische Kommission gefragt. Sie sollte mit Hilfe geeigneter Kontrollen in der gesamten Europäischen Union das Ausmaß der Nichteinhaltung der Anwendungsbestimmungen überschauen, die Mitgliedstaaten zu einer effektiven Überwachung anhalten und dafür Sorge tragen, Fehler bei Anwendungen so weit wie möglich zu reduzieren.

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