Geplantes Biozidgesetz: VCI fordert einfaches und schnelles Zulassungsverfahren

22.01.2002

Frankfurt/M. - Die chemische Industrie unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, die EU-Biozidrichtliche nun rasch in nationales Recht umzusetzen. "Damit entsteht Rechtssicherheit für die Unternehmen", erklärte Birgit Schmidt-Sonnenschein für den Verband der Chemischen Industrie (VCI) bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit heute in Berlin. Inzwischen hat die EU-Kommission wegen der seit zwei Jahren überfälligen Umsetzung der Richtlinie ein hohes Bußgeld angedroht.

Unter Bioziden versteht man Substanzen, mit denen Bakterien, Schimmelpilze, Algen oder Viren bekämpft werden können. Sie schützen zum Beispiel als Desinfektionsmittel vor Krankheiten, machen wasserbasierte Farben haltbarer oder verhindern, dass biologisch leicht abbaubare Bestandteile in industriellen Verfahren verderben.

Die Industrie fordert, das Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte schlank und effizient zu gestalten und insbesondere schnelle Entscheidungen der Behörden zu gewährleisten. Vor allem die komplizierte Behördenstruktur, die der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, wird vom VCI als problematisch angesehen: Insgesamt sieben Behörden müssten sich danach bei der Bewertung der Biozid-Produkte größtenteils untereinander abstimmen. "Das wird einen hohen bürokratischen Aufwand, erhebliche Zeitverzögerungen, Doppelarbeit und zusätzliche Kosten verursachen", so Schmidt-Sonnenschein, "aber nicht mehr Schutz für Umwelt und Gesundheit bringen." Mit dem Ziel der Deregulierung und der Forderung nach einem "schlanken Staat" sei die vorgesehene Konstruktion nicht vereinbar.

Die Industrie empfiehlt deshalb, mittelfristig eine Behörde zu bestimmen, in der die gesamte Expertise unter einem Dach vereinigt wird. Sie verweist dabei auf die negativen Erfahrungen bei der Umsetzung der EU-Pflanzenschutzrichtlinie, die ähnlich kompliziert aufgebaut ist. Von Anfang an müssen jedoch im Gesetz klare Fristen für die Bearbeitungszeiträume der Behörden dafür sorgen, dass die Zulassungsverfahren nicht unnötig verschleppt werden. Daneben fordert die Industrie, die Richtlinie ohne zusätzliche Verschärfungen in nationales Recht umzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Der VCI geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der rund 1000 Biozidwirkstoffe, die heute in Europa auf dem Markt sind, durch die hohen Kosten des Zulassungsverfahrens verschwinden werden. Vor allem bei Produkten, die nur in geringen Mengen gebraucht werden, können diese Kosten nicht wieder erwirtschaftet werden. Dies wird die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen gefährden, befürchtet der VCI. Außerdem stelle sich die Frage, ob danach noch genügend Produkte und Wirkstoffe zur Verfügung stehen, um den heutigen hohen Standard beim Gesundheits-, Hygiene- und Materialschutz zu halten.

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