Angeblich Atomtechnik nach Pakistan geliefert

15.04.2008
(dpa-AFX) Ein Chemiker hat vor dem Amtsgericht Marburg bestritten, Technologie für den Bau von Atomwaffen nach Pakistan geliefert zu haben. Er habe sich nicht strafbar gemacht, sagte der 60 Jahre alte Angeklagte zum Prozessauftakt in Marburg. Der Unternehmer hat im Landkreis Marburg-Biedenkopf eine Firma zum Vertrieb chemischer Anlagen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. Er soll im November 2003 Technologie im Wert von 100.000 Euro nach Pakistan geliefert haben, obwohl er mit deren Einsatz im Atomwaffenprogramm rechnete. Der Strafrahmen für das vollendete Delikt liegt bei ein bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte sagte in einer fast einstündigen Erklärung, das sogenannte Alpha-Gamma-Spektrometriesystem habe einer Universität in Pakistan zur Forschung dienen sollen. Die Geräte seien für die universitäre Forschung typisch und würden etwa in der Medizin, Physik, Chemie und Umweltforschung eingesetzt. Für einen Einsatz in der Waffenherstellung seien sie gänzlich ungeeignet. Das Spektrometriesystem mit einem Gewicht von 280 Kilogramm war in 13 Pakete verpackt in die pakistanische Hauptstadt Islamabad geflogen worden. Nach Erkenntnissen der Anklagebehörde war der Empfänger ein Betrieb der chemischen Industrie. Ob die Anlage wirklich für die Entwicklung von Atomwaffen eingesetzt wurde, sei nicht hinreichend belegt, sagte der Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft hatte vor der Erhebung der Anklage im Juni 2006 zwei Gutachten eingeholt, die sowohl eine zivile als auch eine militärische Nutzung der Anlage für möglich befunden hatten. Der Fall war Anfang 2004 bekannt geworden. Ein pakistanischer Geschäftspartner des Chemikers war vor etwa einem Jahr mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts Marburg in London festgenommen worden. Der Mann war nach Darstellung der Staatsanwälte ein Mittelsmann, der die Bestellung vermutlich im Auftrag des Empfängers in die Wege geleitet hatte. Der Geschäftspartner sei wegen seiner Beteiligung an dem Exportgeschäft rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro (130 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt worden, sagte der Staatsanwalt.

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