Bundeskabinett beschließt CCS-Gesetz

Hohe Umweltstandards für künftige Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid

03.04.2009 - Deutschland

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Ge­steins­­­­­­schichten (Carbon Capture and Storage, CCS) beschlossen. Gabriel: „Koh­­lekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden. CCS könnte da eine Perspektive bieten. Wir müssen jetzt unter­suchen, ob die Technik im industriellen Maßstab funktioniert. Dabei erteilen wir CCS mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck. Im Gegenteil: Der Entwurf sieht hohe Um­weltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste ist dabei: Die Speicher müssen auf Dauer sicher sein.“

Den Anlagenbetreibern gibt das Gesetz die notwendige Planungs- und Investitionssi­cher­heit für Pilot- und Demonstrationsanlagen. Sie müssen dadurch unter anderem aber auch nachweisen, dass die vollständige Zurückhaltung von CO2 im Speicher auf unbegrenzte Zeit gewährleistet ist. Zudem müssen sie umfassend Vorsorge gegen Risiken für Mensch und Umwelt nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik leisten. Erst 30 Jahre nach Stilllegung einer Anlage und damit rund 80 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme können Betreiber ihre Verantwortung auf den Bund übertragen – und das auch nur bei einem Langzeitsicherheitsnachweis nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Im Jahr 2015 wird der Bund die Erfahrungen mit den Demonstrationsvorhaben aus dem In- und Ausland auswerten. Dann wird geklärt, inwieweit die im Gesetz festgelegten ho­hen Sicherheits- und Umweltstandards nachgewiesen werden können und ob CCS tech­nisch und wirtschaftlich ein gangbarer Weg ist. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richt­linie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Koh­lendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden.

Für die Bundesregierung steht weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz und der Aus­bau der erneuerbaren Energien im Vordergrund ihrer Klimaschutzstrategie. Die im euro­pä­ischen Emissionshandel festgelegte und ab 2013 jährlich um 1,74 Prozent sinkende Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen sichert die Einhaltung der Klima­schutz­ziele. Ob Kraftwerksbetreiber dabei auf mehr Effizienz, den Wechsel von Brennstoffen oder einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien setzen, bleibt ihnen überlassen. Aufgabe des Staates ist es, klare gesetzliche Vorgaben für eine umweltverträgliche Nutzung von CCS zu machen, wenn Unternehmen diesen Weg gehen wollen.

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen in der Batterietechnologie!