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01.12.2009: (dpa) Ausgediente Batterien sollen von Dienstag an verstärkt als Sondermüll beim Handel abgeliefert werden. Damit soll der Anteil der Wiederverwertung von Batterien beim Hersteller gesteigert werden. Mit dem neuen Batteriengesetz zum 1. Dezember wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es sieht erstmals verbindliche Rücknahmeziele vor: 35 Prozent bis 2012 und 45 Prozent bis 2016. Von September 2011 an sind konkrete Recycling-Anteile in Abhängigkeit vom chemischen System der Batterien vorgeschrieben. Neben Quecksilber wird ab sofort auch die Verwendung von Cadmium in Gerätebatterien untersagt. Beim Umweltbundesamt ist ein Melderegister eingerichtet, bei dem Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus ihre Marktteilnahme anzeigen müssen.

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