VCI-Stellungnahme: Chemie begrüßt Aktionsplan Nanotechnologie 2015 der Bundesregierung

13.01.2011 - Deutschland

„Mit ihrem ‚Aktionsplan Nanotechnologie 2015‘ kann die Bundesregierung die europäische Spitzenposition Deutschlands in dieser zukunftsweisenden Technik ausbauen. Chancen und Risiken werden darin ausgewogen betrachtet“, so kommentierte Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI), den in der Sitzung des Bundeskabinetts verabschiedeten Nano-Aktionsplan.

Die meisten und vielversprechendsten künftigen Anwendungen der Nanotechnologie liegen in der Energieversorgung, beim Klimaschutz und bei der Ressourcenschonung. Mit Nanomaterialien können neuartige Produkte und Verfahren entwickelt werden – zum Beispiel für die organische Fotovoltaik oder für leistungsfähige Batteriesysteme für Elektroautos. Die Bundesregierung habe diese Innovationschancen erkannt. Deshalb sei die Entscheidung der Bundesregierung richtig, jetzt am Ball zu bleiben und die Forschung weiter zu stärken. „Wir dürfen unser hohes Leistungsniveau in dieser Zukunftstechnologie nicht aufs Spiel setzen“, sagte Romanowski.

Gleichzeitig betonte Romanowski, dass die deutsche Chemie Fragen zur Sicherheit von Nanomaterialien ernst nehme und sich in der Sicherheitsforschung engagiere. Deshalb begrüße die Branche auch das Vorhaben der Bundesregierung, ihrerseits mehr Geld für die Sicherheitsforschung der Nanotechnologie zur Verfügung zu stellen.

Nach Auffassung des VCI sollten für Nanomaterialien gegebenenfalls Klarstellungen beziehungsweise Präzisierungen in existierenden Vorschriften, wie der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH, erfolgen. Eigenständige „Nano-Vorschriften“ seien nach Meinung des VCI jedoch nicht erforderlich.

Ein generelles Nano-Produktregister und eine Kennzeichnungspflicht für „Nano-Produkte“ lehnt der VCI ebenfalls ab, da erhebliche Überschneidungen mit bereits bestehenden gesetzlichen Informations- und Kennzeichnungspflichten (REACH, Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften, EU-Regelungen für Kosmetik, Novel-Food und Lebensmittel­zusatzstoffe) zu erwarten sind. Außerdem würde dies zu einem enormen Bürokratieaufwand bei den betroffenen Herstellern führen.

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