Elektronische Übermittlung von Unfallanzeigen erstmals möglich

06.09.2002
Mit in Kraft treten der neuen "Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung - UVAV)" im August 2002 erlaubt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erstmalig die elektronische Übermittlung von Unfall- und Berufskrankheiten-Anzeigen. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) startete deshalb am 1. August die Pilotphase ihres neuen Online-Dienstes "BGFE direkt". In der Zeit von August bis Ende Dezember 2002 wird zunächst die elektronische Unfallanzeige eingeführt. Nach erfolgreicher Pilotphase folgen im nächsten Jahr weitere Dienste (Online-Lohnnachweis, Online-Buchung von Seminaren). Versicherungsfälle können einzeln manuell und - für Betriebe mit entsprechender IT-Ausstattung - über xml-Datenaustausch angezeigt werden. Bei der BGFE versicherte Betriebe, die Interesse haben, in der Pilotphase beim Aufbau von "BGFE direkt" mitzuwirken, können sich im Internet unter http://www.bgfe.de/bgfedirekt anmelden oder eine E-Mail schreiben an bgfedirekt@bgfe.de

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