Neue Richtlinie für den Explosionsschutz tritt in Kraft
Neue ATEX-Richtlinie 2016/34/EU
Mit der neuen ATEX-Richtlinie 2016/34/EU tritt ein neuer Rechtsrahmen in Kraft, der den Explosionsschutz in Europa neu regelt. Darauf weist TÜV Rheinland hin. Die Richtlinie betrifft Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Bereichen wie zum Beispiel in Produktionsanlagen verwendet werden. Der Explosionsschutz verfolgt das Ziel, eine gefährliche Konzentration explosionsfähiger Stoffe zu vermeiden, Zündquellen in explosionsfähiger Atmosphäre zu eliminieren und mögliche Auswirkungen auf die Umgebung auf ein ungefährliches Maß zu beschränken.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die existierende Richtlinie 94/9/EG unwirksam. Die Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU in deutsches Recht über die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz erfolgt zeitgleich. Das Ziel dieser Umstellung ist eine Angleichung der ATEX-Richtlinie an andere EU-Harmonisierungsrechtsbeschlüsse. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der alten ATEX-Richtlinie sowie die Anforderungen an Konformitätsbewertungsverfahren bleiben unverändert erhalten. Neu ist jedoch, dass die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure konkretisiert werden.
Spezielle Regelungen gibt es für bestehende Zertifikate: Wurden sie vor dem Stichtag nach der alten Richtlinie erstellt, bleiben sie gültig. Ergänzungen zu bestehenden Zertifikaten, die nach dem 20. April 2016 vorgenommen werden, müssen auf die neue Richtlinie verweisen. Das ursprüngliche Zertifikat bleibt jedoch unverändert.
Wichtig sind auch die Regelungen für den Import. So müssen Produkte, die nach dem Stichtag in den EU-Markt eingeführt werden, eine EU-Konformitätserklärung mit Bezug auf die Richtlinie 2014/34/EU haben. Produkte, die bei in der EU ansässigen Distributoren gelagert sind, gelten als bereits eingeführt. Die existierenden EG-Konformitätserklärungen nach Richtlinie 94/9/EG bleiben weiterhin gültig. Bei Produkten, die in Lägern des Herstellers oder Zolllägern eingelagert sind, besteht unter bestimmten Umständen eine Notwendigkeit zur Anpassung der EU-Konformitätserklärung.
Meistgelesene News
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Holen Sie sich die Chemie-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.
Meistgelesene News
Weitere News von unseren anderen Portalen
Zuletzt betrachtete Inhalte

DANDONG HMKTEST INSTRUMENT CO.,LTD. - Dandong Liaoning, China

Tandem-Einzelatom-Elektrokatalysator realisiert die Reduktion von CO2 zu Ethanol - Vielversprechende Strategie zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen

Laserline GmbH - Mühlheim an der Ruhr, Deutschland
ZEON Corporation stärkt Marktposition mit deutlichem Umsatzwachstum
Werk Burghausen der Wacker-Chemie unter neuer Leitung
Wacker will mit Geld aus Siltronic-Börsengang Kerngeschäft stärken
Kali-Konzern Potash droht Zerschlagung nach Übernahme

SCE nv - Lichtervelde, Belgien

Axens - Rueil-Malmaison, Frankreich

Neuer Innovationsleiter bei JULABO - Jens Amberg verstärkt die Geschäftsleitung beim Temperiergerätehersteller JULABO Labortechnik GmbH

Neue 2D-Legierung kombiniert fünf Metalle und baut CO2 ab - Es ist die erste demonstrierte Verwendung einer 2D-Multimetalllegierung
