Emmisionsrechte: Industrie bekommt mehr Zeit für Antrag auf Klimaschutz-Zertifikate

29.07.2004

Berlin (dpa) - Bei der Zuteilung von handelbaren Klimaschutz- Zertifikaten wird der Zeitdruck für die Industrie gemildert. Die Anträge auf kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsrechten müssen jetzt nicht mehr bis 20. August gestellt sein, sondern können in der Zeit zwischen dem 28. August und dem 17. September abgegeben werden. Das teilte Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Mittwoch mit. Das Kabinett habe zuvor die «Zuteilungsverordnung» verabschiedet, mit der die Beantragung und Verteilung der Emissionsrechte geregelt wird. Zuständig ist das Umweltbundesamt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beklagte indessen erneut Wettbewerbsnachteile im Vergleich zur Industrie anderer EU-Länder.

Mit diesem neuen Zeitplan werde auch die staatliche Zuteilungs- Entscheidung erst einen Monat später erfolgen als nach der von der entsprechenden EU-Richtlinie vorgesehenen Frist bis 30. September, betonte Trittin. Bei dieser Abwägung habe das Interesse der Anlagenbetreiber Vorrang. «Trotzdem wird Deutschland immer noch das erste EU-Land sein, das für den Emissionshandel startklar ist.» Grund für die Fristverlängerung sei aber auch, dass die Zahl der zugelassenen Sachverständigen, die die Zertifikate testieren müssen, mit 110 deutlich geringer als im Gesetzgebungsverfahren angenommen. Sie hätten darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Drei-Wochen- Frist zur Bearbeitung der 2350 Anträge auf Zuteilung nicht ausreiche.

Die deutsche Industrie darf gemäß EU-Genehmigung zwischen 2005 und 2007 jährlich höchstens 499 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen. Diese Menge wird den Unternehmen über die Zertifikate zugeteilt. Wer damit für seine Produktion nicht auskommt, kann über den Handel weitere Emissionsrechte von denen zukaufen, die ihren CO2-Ausstoß zum Beispiel aufgrund neuer Kraftwerke deutlich senken können und damit Zertifikate übrig behalten.

BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf von Wartenberg begründete seine Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen mit der «teilweise überreichlichen Ausstattung anderer EU-Länder» mit CO2-Zertifikaten. «Das Grundproblem der nicht harmonisierten Zuteilungspläne bleibt.»

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