Akzo Nobel bedauert sein früheres Verhalten im ehemaligen Monochloressigsäure-Kartell

21.01.2005

Akzo Nobel hat eine Entscheidung der Europäischen Kommission wegen Wettbewerbsverletzung im europäischen Markt für Monochloressigsäure (MCAA) zwischen 1984 und 1999 erhalten. Seit Januar 2000 führt Akzo Nobel ein konzernweites Programm zur strikten Einhaltung der Wettbewerbsbestimmungen durch. Die Untersuchungen der Kommission begannen im März 2000. Unter der starken und engagierten Akzo Nobel-Politik, gegen jeden potenziellen Kartellmissbrauch scharf vorzugehen, hat das Unternehmen mit der Kommission bei ihren Untersuchungen uneingeschränkt zusammengearbeitet.

Hans Wijers, Vorstandsvorsitzender von Akzo Nobel, sagte: "Wir bedauern Akzo Nobels früheres Verhalten in diesem ehemaligen MCAA-Kartel. Aber ich muss auch sagen, dass ich mich darüber ärgere, mich mit einem weiteren Wettbewerbsbruch dieser Art befassen zu müssen, weil das bedeutet, dass die 63.000 Mitarbeiter von Akzo Nobel wegen lange zurückliegender Ereignisse unfair in einem schlechten Licht dastehen. Ich bin fest entschlossen, dass wir das nun hinter uns lassen sollten: bei voller Verpflichtung dazu, dass ein solches Verhalten nicht mehr vorkommt und mit Null-Toleranz gegenüber denjenigen, die sich wettbewerbswidrig verhalten. Da wir vollständig mit den europäischen Behörden zusammengearbeitet haben, fühlen wir uns allerdings durch die enorme Höhe dieses Bußgeldes von 84 Mio. EUR benachteiligt. Wir werden die Argumentation dafür prüfen, um zu sehen, ob die Kalkulation fair ist."

Teilweise als Konsequenz seines intensivierten Programms zur Einhaltung der Wettbewerbsbestimmungen ist Akzo Nobel weiterhin von Untersuchungen der Behörden in den USA, Kanada und der Europäischen Union wegen vermeintlicher Verletzungen der jeweiligen Antitrustgesetze betroffen. In allen diesen Fällen kooperiert der Konzern in vollem Umfang mit den Behörden.

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