Gießen (12.12.2000, VUP). Deutsche Umweltbehörden fordern nach wie vor die Nutzung des klimaschädlichen "Treibhausgases" Frigen.
Mit dieser unglaublich klingenden Feststellung hat der Deutsche
Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP), Gießen, jetzt die
deutsche Umweltschutzbürokratie für ihr janusköpfiges Verhalten beim
Klimaschutz kritisiert.
Einerseits werde das Scheitern der Klimaschutzkonferenz in Den Haag von der Bundesregierung mit großem Bedauern beklagt,
andererseits sei man aufgrund unangemessener Bürokratie nicht in der Lage, genormte Verfahren bei Umweltmessungen durch frigenfreie
Alternativen zu ersetzen.
So werden Verunreinigungen von Boden und
Wasser nach offiziellen Richtlinien auch über die Belastung mit
Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) gemessen. Hierzu gibt es mit der in Fachkreisen als "H 18" bekannten Untersuchungsanweisung ein
genormtes Verfahren für Wasserproben. Für Bodenuntersuchungen existiert eine entsprechende Vorschrift der Arbeitsgemeinschaft
"LAGA" der Bundesländer. Bei beiden Verfahren kommt der Fluorkohlenwasserstoff "Frigen" als
Lösungsmittel zum Einsatz. Unter
Berücksichtigung der schädlichen Umwelteinflüsse wird die Anwendung dieser Verfahren schon seit geraumer Zeit als unverantwortlich
bewertet.
Daher wurden in nationalen und internationalen Normungsausschüssen weitere Untersuchungsverfahren entwickelt und festgeschrieben.
Hier ist das klimaschädliche Frigen durch andere Lösungsmittel ersetzt. Obwohl an dieser Entwicklung auch die Fachabteilungen der
Landesumweltämter beteiligt waren und die neue Methode zwischenzeitlich auch in bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen
vorgeschrieben wird, gelang es der Umweltverwaltung bisher nicht, diese Richtlinien umfassend in der Praxis umzusetzen. "Das
Verfahren ist aufgrund des erheblich höheren technischen Aufwandes um das 3 bis 4-Fache teurer, aber die Kapazitäten der
Laboratorien sind jederzeit in der Lage Untersuchungen nach der neuen Methode in vollem Umfang fachgerecht zu erbringen", stellt
Dr. Klaus-Peter Lörcher, Präsident des VUP, fest.
Auf seine Anfrage beim federführenden Landesumweltamt in Nordrhein-Westfalen bekam der VUP zwar bestätigt, dass Kenntnis über diese
Ersatzmethoden bestünde und man bemüht sei "die Arbeit zu straffen". Vom heutigen Kenntnisstand sei davon auszugehen, dass
Fluorkohlenwasserstoffe für die Bestimmung der
Kohlenwasserstoffe schon in wenigen Jahren (!?) in den Laboratorien nicht mehr
verwendet werden müssen, so die Umweltfachbehörde und verweist dabei auf den langwierigen bürokratischen Weg zur Einführung und
Bewertung eines neuen Verfahrens.
"Für eine derartige Einstellung haben wir absolut kein Verständnis, zumal das Thema nicht erst seit heute bekannt ist und die
privaten Umweltlaboratorien schon seit Einführung der Verbortverordnung im Mai 1991 auf diese Problematik hinweisen", moniert
Lörcher. In
Deutschland unterliegen FCKW der FCKW-Halon-Verbots-VO vom 06.05.1991 welche einen stufenweisen Ausstieg aus der
Verwendung vorsieht, der bereits seit 1995 abgeschlossen sein sollte. Um die Glaubwürdigkeit vor der Industrie zu wahren, sei die
Umweltverwaltung gefordert, die Ersatzmethoden unverzüglich in alle Verwaltungsvorschriften aufzunehmen. Es könne nicht Aufgabe des
Laboratoriums sein, bei Ausschreibungen von Altlastenuntersuchungen die Sachbearbeiter der Behörden auf die umweltschonende und
aussagekräfigere Analysemethode hinzuweisen.
Ein Labor verbraucht durchschnittlich bei diesen gesetzlich geregelten Umweltuntersuchungen etwa 100 bis 150 Liter FCKW pro Jahr.
Nach Hochrechnungen des Verbandes werden so gezwungenermaßen jährlich 30 Kubikmeter Frigen in die Atmosphäre entlassen. Dies
entspricht dem Treibgasgehalt von rund 150.000 Haarspraydosen Jahr für Jahr ! In den Industrienationen ist die Produktion von
vollhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) wie Frigen auf
Druck der Umweltminister und -organisationen schon seit 1996
verboten !
Im Deutschen Verban