Bundeskabinett beschließt Schadstoffregister
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Mai 2003 das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister englisch "Pollutant Release and Transfer Register" kurz PRTR-Protokoll unterzeichnet. Das einzurichtende Register soll Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden sowie über die Verbringung von Abfällen und Schadstoffen außerhalb der Betriebe enthalten. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfach und schnell informieren können. Deshalb wird das Register von der Öffentlichkeit über das Internet eingesehen werden können. Es soll die Grundlage für einen Dialog zwischen Öffentlichkeit und Betreibern schaffen. Die durch das Register geschaffene Transparenz soll letztlich dazu beitragen, dass Betreiber ihre Umweltbelastung verringern und ihre Ressourcennutzung optimieren.
Auch die Europäische Gemeinschaft ist Vertragspartnerin des PRTR-Protokolls. Deshalb wurde von der EU eine Verordnung (EG Nr. 166/2006) erlassen, in der die Errichtung eines europäischen Registers geregelt ist. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht wird ebenfalls in dem Gesetzespaket geregelt. Das neue Register baut auf dem bereits bestehenden europäischen Schadstoffemissionsregister (EPER) auf. Denn dieses ist in Inhalt und Funktionsweise Vorbild für das PRTR. Hinzu kommen vor allem Informationen über die Verbringung von Abfällen. Mit dem europäischen PRTR wird auch Transparenz hinsichtlich der Anwendung europäischen Umweltrechtes in den Mitgliedstaaten geschaffen.
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