Hauptwirkstoff von „Spice“ identifiziert
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Das Rechtsmedizinische Institut des Universitätsklinikums Freiburg und das Bundeskriminalamt warnen eindringlich vor dem Konsum von „Spice“ und vergleichbaren Produkten. Bei „Spice“ handelt es sich um Mischungen aus getrockneten Pflanzenteilen, die als Räuchermischungen deklariert werden, tatsächlich aber als Ersatz für Cannabisprodukte Verwendung finden. Für Konsumenten ist nicht erkennbar, ob den Kräutermischungen synthetische, hochpotente Wirkstoffe zugesetzt wurden.
Wie gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts belegen, enthält „Spice“ als Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“. Dieser Vertreter aus der Gruppe der so genannten „nicht klassischen“ Cannabinoide weist strukturelle Ähnlichkeiten mit dem Hauptwirkstoff der Canabispflanze, dem delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auf, besitzt aber eine gegenüber THC um ein Vielfaches erhöhte pharmakologische Potenz.
Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in „Spice“ genannte cannabimimetische Aminoalkylindol „JWH-018“ konnte lediglich in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten „Spice“-Proben in vergleichsweise niedriger Konzentration nachgewiesen werden. In anderen "Spice"-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen „JWH-018" als Hauptwirkstoff enthalten. Die gemeinsamen Untersuchungsergebnisse werden im Journal of Mass Spectrometry 2008, Band 45, veröffentlicht.
Die hohe Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie die ungleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen bergen das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen von „Spice“ und vergleichbaren Produkten. Von einem mindestens mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial ist auszugehen.
Weiterhin können durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper toxische und potentiell krebserregende beziehungsweise krebsfördernde Produkte gebildet werden. Es besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten.
Das Bundeskriminalamt und das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg unterstützen mit kriminaltechnischen Untersuchungsergebnissen und polizeilichen Erkenntnissen aktiv das derzeit laufende Prüfverfahren beim Bundesministerium für Gesundheit zur zeitnahen Unterstellung der festgestellten Substanzen unter das Betäubungsmittelgesetz.
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