Verbotene Weichmacher in Kindersonnencreme

24.05.2024
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Anfang des Jahres stieß ein staatliches Untersuchungsamt auf das giftige Abbauprodukt eines in der EU verbotenen Weichmachers in Kinderurin. Eine mögliche Quelle für die Belastung: Sonnencremes, die den UV-Filter DHHB enthalten, der mit dem verbotenen Weichmacher verunreinigt sein kann. ÖKO-TEST nahm das zum Anlass, Kindersonnenschutzmittel zu testen. Nun belegen die Verbraucherschützer: In sieben von 25 Testprodukten steckt die verbotene Substanz.

ÖKO-TEST hat 25 Kindersonnenschutzmittel getestet, darunter drei in Naturkosmetikqualität. Die gute Nachricht: Acht Produkte im Test können die Verbrauchschützer mit „sehr gut“ empfehlen. Die schlechte: In sieben Produkten hat das beauftragte Labor den verbotenen Weichmacher Di-n-hexylphthalat (DnHexP) nachgewiesen – eine Substanz, die in der EU schon vor Jahren als „besonders besorgniserregend“ eingestuft wurde und die als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln seit 2019 verboten ist. Bei den Funden handelt es sich nicht um einen Inhaltsstoff, sondern um eine Verunreinigung. In Verdacht steht der chemische UV-Filter DHHB, der mit dem Weichmacher verunreinigt sein kann.

„Natürlich hat ein verbotener Weichmacher nichts in Kindersonnencreme zu suchen und natürlich sehen wir die Hersteller in der Verantwortung, saubere Produkte anzubieten,“ sagt Annette Dohrmann, ÖKO-TEST-Leiterin Magazin.  

In acht Sonnencremes im Test steckt zwar der UV-Filter DHHB, aber nicht der verbotene Weichmacher. Aus ÖKO-TEST-Sicht geben die Befunde keinen Anlass zur Panik, aber da es sich beim gefundenen Weichmacher um eine verbotene Substanz handelt, werten die Verbrauchschützer konsequent bereits Spurengehalte ab.

ÖKO-TEST betont, dass Eltern in keinem Fall auf UV-Schutz verzichten sollten. „Wir verstehen, wenn Eltern jetzt besorgt sind“, sagt ÖKO-TEST-Projektleiterin Franziska Blaum. „Aber kein UV-Schutz ist keine Lösung. UV-Strahlung ist und bleibt die Hauptursache für Hautkrebs“. Im Test schneiden insgesamt acht Sonnencremes mit „sehr gut“ ab, die Eltern bedenkenlos verwenden können.

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