Akademiker in der Chemie: Mindestjahresbezüge bleiben unverändert
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Aufgrund der kritischen Lage der Chemie-Industrie haben Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) vereinbart, die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte unverändert fortzuschreiben.
Für das Jahr 2025 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach weiterhin
- für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss 74.050 Euro,
 - für Angestellte mit Promotion 86.075 Euro.
 
Der entsprechende Tarifvertrag wurde am 29. Oktober 2025 in Wiesbaden abgeschlossen.
Gemeinsame Verantwortung für den Standort
„Wir sorgen dafür, dass die Kosten für die Unternehmen in diesem Bereich nicht weiter steigen und werden so unserer gemeinsamen Verantwortung für den Standort gerecht. Es gibt kein Wachstum. Es gibt keinen Aufschwung. Es gibt keinen Verteilungsspielraum“, betonte BAVC-Hauptgeschäftsführer Mathias Schöttke. „In unserer Branche bleibt derzeit kein Stein auf dem anderen. Die Unternehmen brauchen dringend eine tarifpolitische Atempause, um sich so gut wie möglich neu aufzustellen. Wir müssen zügig und umfassend Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen – und dazu muss auch die Tarifpolitik ihren Beitrag leisten.“
BAVC und VAA haben zudem vereinbart, im Frühsommer eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein Format zum Thema „Führung in der Transformation“ entwickelt. Ziel ist eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung, in der die gemeinsame Verantwortung für den Standort, die Wertschätzung für Führungskräfte sowie Herausforderungen und Chancen der Transformation im Mittelpunkt stehen.
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