EFSA schließt Neubewertung aller in der EU zugelassenen Azofarbstoffe ab und senkt den ADI-Wert für Amaranth

02.08.2010 - Italien

Das wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe (ANS-Gremium) hat die Sicherheit des roten Lebensmittelfarbstoffes Amaranth (E 123) neu bewertet und somit die Neubewertung aller Azofarbstoffe, die in der Europäischen Union zur Verwendung zugelassen sind, abgeschlossen. Die wissenschaftliche Empfehlung der EFSA dient als Unterstützung für Entscheidungen der EU-Risikomanager in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe.

Amaranth ist ein roter Azofarbstoff, der zum Färben von Lebensmitteln wie Aperitifen und Fischrogen verwendet werden kann. Nach Bewertung von sämtlichen derzeit verfügbaren toxikologischen Daten ist das ANS-Gremium zu dem Ergebnis gelangt, dass der Farbstoff weder genotoxisch (d. h. weder das genetische Material von Zellen schädigt) noch kanzerogen wirkt. Das Gremium hat für diesen Farbstoff einen Wert von 0,15 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) festgelegt. Dieser Wert ist somit niedriger als die Werte, die 1984 vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (0-0,8 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) bzw. vom gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelstoffe - JECFA - (0-0,5 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) festgelegt worden waren.

Das Gremium wies darauf hin, dass - während sich die durchschnittliche Exposition von Erwachsenen weit unter dem ADI-Wert angesiedelt ist - bei Erwachsene, welche regelmäßig extrem große Mengen von Americano (einem Cocktail aus Wermut und rotem Aperitif-Mixgetränk) und von Aperitif-Weinen, die den Farbstoff in der maximal zugelassenen Menge enthalten, konsumieren, der ADI-Wert möglicherweise um das sechsfache überschritten würde. Im Rahmen der Expositionsabschätzung für Kinder wurde die Exposition auf einen Wert geschätzt, der 30mal geringer ist als der ADI-Wert. Das Gremium hat seine Berechnung der Anaranthexpositionsabschätzung auf den von der Industrie zugelassenen oder berichteten maximalen Gebrauchsmengen basiert.

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hatte die EFSA im Zuge ihrer Neubewertung der Sicherheit aller in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit der Bewertung von Farbstoffen begonnen. Insbesondere hatte die Europäische Kommission die EFSA beauftragt, vorrangig die Bewertung von Farbstoffen vorzunehmen, nachdem im Jahr 2007 (McCann et al.) eine Studie veröffentlicht worden war, derzufolge eine mögliche Verbindung zwischen bestimmten Mischungen dieser Farbstoffe (einschließlich fünf Azofarbstoffe) und dem Konservierungsmittel Natriumbenzoat sowie der Hyperaktivität von Kindern besteht.

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