Europäische Chemikalienagentur prüft verstärkt Status von Registranten
Nach Ablauf der zweiten Registrierungsfrist im Juni 2013 wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) verstärkt prüfen, ob sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) korrekt eingeordnet haben. Hintergrund der Überprüfung ist, dass KMU reduzierte Gebühren bei der Registrierung entrichten müssen. Laut ECHA waren in 2011 rund 80 Prozent der betroffenen Unternehmen nicht in der Lage, ihren Status korrekt nachzuweisen. Der REACH-CLP-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat deshalb die Kurzinfo: "Was bin ich - und wie kann ich das belegen?" veröffentlicht, um die Betroffenen zu unterstützen.
Kleine und mittlere Unternehmen zahlen geringere Registrierungsgebühren. Dafür verlangt die ECHA als zuständige Stelle in Helsinki aber einen Nachweis über den angegebenen Status. Kann der Registrant den Nachweis nicht erbringen, muss er die für die tatsächliche Unternehmensgröße fällige Gebühr nachzahlen und zusätzlich eine erhebliche Bearbeitungsgebühr entrichten. Erfolgt die Zahlung nicht, kann es zum Entzug der Registrierungsnummer und somit zum Vermarktungsstopp des Stoffes kommen.
Um dies zu verhindern, sollten alle Registranten prüfen, ob sie in der Lage sind, den in der Registrierung angegebenen Status auch nachzuweisen. Ist dies nicht der Fall, sollten die Unternehmen ihren Status anpassen und die entsprechenden Gebühren nachzahlen. So lässt sich die sehr hohe zusätzliche Bearbeitungsgebühr vermeiden.
Der Nachweis des Status als kleinst, kleines oder mittleres Unternehmen ist nicht ganz einfach und mit einigen Fallstricken verbunden, informiert die BAuA. Mit Hilfe des REACH-CLP-Helpdesks lässt sich jedoch der Nachweis sicher führen. Die Kurzinfo "Was bin ich - und wie kann ich das belegen?" unterstützt die Firmen einerseits bei der Einstufung als KMU und gibt andererseits Hinweise, mit welchen Dokumenten der Status nachgewiesen werden kann.
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