Merck-Quartalsergebnis durch Sondermaßnahmen zum Vitamin C-Geschäft belastet
Mit dieser Sondermaßnahme trifft Merck zum einen Vorsorge für erwartete Schadenersatzleistungen im laufenden Vitamin C-Kartellverfahren. Hier hat Merck nach dem Abschluß von Vergleichsverhandlungen das verbleibende Risiko des Verfahrens neu bewertet.
Darüber hinaus betrifft die Rückstellung Kompensationsleistungen für nicht erfüllte Abnahmeverpflichtungen im Bereich Vitamin C. Hier betreibt Merck gemeinsam mit den Partnern Cerestar und BASF am Standort Krefeld ein Joint-Venture zur Herstellung des Vitamin C-Vorprodukts Ketogulonsäure. Merck kann die vertraglich geregelten Abnahmeverpflichtungen aus dem Joint-Venture jedoch nicht erfüllen, da die Vitamin C-Produktion am Standort Darmstadt bis auf weiteres ruht. Merck erstattet daher den Partnerunternehmen die derzeit nicht gedeckten Fixkosten des Joint Ventures.
Merck hatte bereits im 2. Quartal 2000 eine Sonderabschreibung in Höhe von 33 Mio Euro auf Anlagevermögen im Geschäftsfeld Vitamin C vorgenommen und seine Absicht bekundet, aus diesem Geschäftsfeld auszusteigen, weil auch mittelfristig kein Beitrag zur Wertschöpfung des Unternehmens zu erwarten sei.
Merck hält an dieser Absicht weiterhin fest und versucht derzeit, gemeinsam mit den Partnern eine einvernehmliche Regelung zur vorzeitigen Beendigung dieses Gemeinschaftsunternehmens zu finden, dessen Geschäftsmodell sich mit dem geplanten Joint Venture zwischen BASF und einem chinesischen Unternehmen verändern wird.
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