US-Gericht macht Dow Chemical-Tochter Union Carbide für Asbest-Schäden haftbar

25.10.2002
CHARLESTON (dpa-AFX) - Ein Geschworerengericht in Kanawha/West Virginia hat die Dow Chemical-Tochter Union Carbide für durch Asbest verursachte Gesundheitsschäden ihrer Arbeiter aftbar gemacht. Union Carbide habe fehlerhafte Produkte hergestellt und deren Nutzer nicht über die Gefahren aus den Asbestfasern aufgeklärt, entschied das Gericht. Damit können nun Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Dow zukommen. Rund 2.000 Arbeiter werden in der Klage vertreten, die nach der Arbeit mit dem asbesthaltigen Isoliermaterial Calidria schwer erkrankt waren, davon einige an Krebs. Bei der Klage geht es um den Zeitraum von 1960 bis 1980.

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