BaFin: Keine Kentniss von Elliott-Klage wegen Wella-Übernahme

16.05.2003

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat keine Kenntnis von einer Klageschrift des US-Hedge-Fonds Elliott gegen die Behörde. Das erklärte eine BaFin-Sprecherin am Freitag auf Anfrage von dpa-AFX. Die "Financial Times" hatte in ihrer aktuellen Ausgabe unter Berufung auf Elliott-Fondsmanager berichtet, Elliott wolle gegen die Zulassung der Wella-Übernahme durch den US-Konzern Procter & Gamble (P&G) klagen.

Das deutsche Übernahmegesetz verstoße nach Ansicht von Elliott und anderer großer Fondsgesellschaften aus Deutschland und den USA gegen internationale Standards und benachteilige anglo-amerikanischen Investoren. Die Klage solle noch am heutigen Freitag eingereicht werden. Elliott hält eigenen Angaben zufolge rund 10 Prozent der Wella-Vorzugsaktien.

Der Fonds ist - wie viele andere Vorzugsaktionäre auch - verärgert über die große Differenz zwischen den Angeboten für Stamm- und Vorzugsaktien. Bietet P&G für die jede mit einem Stimmrecht versehenen Stammaktien 92,25 Euro, so sind es für die Vorzüge nur 65 Euro. Die Offerten müssen nach deutschem Recht mindestens dem durchschnittlichen Aktienkurs der letzten drei Monate vor Bekanntgabe der Übernahme entsprechen. Im Fall der Stammaktien liegt das Angebot nach Aussage von Wella um 64,8 Prozent über dem Kurs von 55,98 Euro vor drei Monaten und bei den Vorzügen um 14 Prozent über dem Mindestpreis von 57 Euro.

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