Fachbeirat für Bodenuntersuchungen online
Im März 1999 trat das Bundes-Bodenschutzgesetz und im Juli 1999 die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) als zugehöriges untergesetzliches Regelwerk in Kraft. In ihr sind Anforderungen für die Untersuchung und Bewertung von Böden sowie für Sanierungs- und Beschränkungsmaßnahmen festgelegt. Zudem legt sie Bodenwerte fest. Im Anhang 1 der Verordnung sind die Anforderungen an die Probennahme, Analytik und Qualitätssicherung bei der Untersuchung von Böden formuliert.
Untersuchungsverfahren entwickeln sich wegen neuer Erkenntnisse und technischer Fortschritte in der Analysetechnik schnell weiter. Daher ist es sinnvoll, Erkenntnisfortschritte bodenbezogener methodischer Arbeiten durch eine methodische Begleitung des Vollzugs der BBodSchV zu berücksichtigen. Diese Aufgabe hat der vom Bundesumweltministerium berufene FBU übernommen. Vorsitzender ist Prof. Dr. Dr. Konstantin Terytze vom Umweltbundesamt.
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