Unternehmensrat stimmt Ausgliederung in Carl Zeiss AG zu
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang April ein juristisches Verfahren über die Zulässigkeit der Umwandlung beendet hatte, konnten die Unternehmensräte und der Stiftungskommissar über die Überführung der Stiftungsunternehmen in selbständige Aktiengesellschaften abstimmen. "Mit der Entscheidung der Unternehmensräte beider Unternehmen ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die Carl Zeiss AG und Schott AG erreicht", erklärt Todenhöfer. Carl Zeiss Vorstandssprecher Dr. Dieter Kurz fügt hinzu: "Als Carl Zeiss AG können wir unsere strategische Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten klar verbessern."
Wenn das Kuratorium der Stiftungsverwaltung zustimmt, kann die Überführung in Aktiengesellschaften in das jeweilige Handelsregister eingetragen werden. Mit dem Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister, die für Juli erwartet wird, wird auch das modernisierte Stiftungsstatut wirksam.
Zurzeit sind die beiden Stiftungsunternehmen Carl Zeiss und Schott Glas noch rechtlich unselbständige Betriebe der Carl-Zeiss-Stiftung. Die Carl-Zeiss-Stiftung ist damit die einzige in Deutschland verbliebene, im internationalen Rechtsverkehr jedoch unbekannte unmittelbare Unternehmensträgerstiftung. Die Umwandlung von Carl Zeiss in eine rechtlich selbständige Aktiengesellschaft löst auch den Haftungsverbund mit dem Schwesterunternehmen Schott Glas (Mainz). Sämtliche Aktien der Carl Zeiss AG und Schott AG hielte zukünftig die Carl-Zeiss-Stiftung. Ein Börsengang ist damit ausgeschlossen.
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