Berichte über Stammzellenlieferung an das Klinikum der Universität München

04.07.2001
Am 2. Juli 2001, ist berichtet worden, dass im Klinikum der Universität München, Großhadern, humane Stammzellen vorhanden seien, die aus den USA von der Firma Wicell bezogen wurden. Hierzu möchte ich folgendermaßen Stellung nehmen: 1. Ich habe von der Universität Lübeck, meiner früheren Arbeitsstelle, humane embryonale Stammzellen bestellt. Diese Zellen wurden bereits 1998 in USA von Thomson isoliert. Seither sind diese Zellen kommerziell über die Firma Wicell erhältlich. Die von mir im Sommer 2000 bestellten Stammzellen wurden im März 2001 bereits aufgetaut geliefert und wurden daher sofort verworfen. Eine zweite Lieferung erfolgte nach Lübeck im Mai 2001 in gefrorenem Zustand. Die Zellen lagern seither an der Medizinischen Klinik II in tiefgefrorenem Zustand. 2. Dieser Import ist nach meiner Kenntnis legal und strafrechtlich einwandfrei. Zum Zeitpunkt der Bestellung bestand eine fachliche Debatte über den Import von embryonalen Stammzellen, an der ich mich aktiv durch Vorträge und Publikationen beteiligt hatte. Nach meiner Kenntnis gibt es kein gesetzliches Verbot gegen den Import humaner pluripotenter embryonaler Stammzellen. Diese Beurteilung geht aus einem Gutachten von Wolfrum für die DFG und aus einer DFG-Richtlinie hervor. 3. Ich habe bereits seit 8 Jahren über das Potential der embryonalen Stammzellen für die Therapie von Herzerkrankungen geforscht. Es ist in unserem Labor gelungen, aus embryonalen Stammzellen der Maus schlagende Zellen zu isolieren, die den Herzmuskelzellen ähneln. Der Verlust von Herzmuskelzellen verursacht eine Herzmuskelschwäche, für welche oft die Transplantation die einzige lebensrettende Maßnahme ist. Mit diesem Ansatz des Ersatzes von Herzmuskelzellen hoffe ich dem Patienten mit Herzmuskelschwäche in Zukunft helfen zu können, auch wenn wir heute von diesem Ziel noch weit entfernt sind. 4. Die Forschung über therapeutische Verfahren zur Verbesserung einer Volkskrankheit ist ein elementarer Bestandteil der grundrechtlich garantierten Forschungsfreiheit. Wesentliches Element ist hierbei ein vorurteilsfreier Vergleich von embryonalen und adulten Stammzellen, um Patienten eines Tages die beste Lösung anbieten zu können. Hier hat Forschungsfreiheit für mich als Arzt eine außerordentlich wichtige ethische Bedeutung. PD Dr. Wolfgang-Michael Franz (Oberarzt der Klinik)

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