Emmisionshandel: Bekanntgabe von Sachverständigen startet
Für eine Bekanntgabe als TEHG-Sachverständiger müssen interessierte Sachverständige entweder eine Zulassung durch die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) oder eine Bestellung als Sachverständiger nach § 36 Gewerbeordnung durch die örtlich zuständige IHK vorweisen.
Die Emissionshandelsstelle nimmt die Bekanntgabe der Sachverständigen auf Antrag vor. Die Bekanntgabe soll über die Internetseite der DEHSt erfolgen. Am Emissionshandel teilnehmende Unternehmen können sich hier, ab Inkrafttreten des TEHG, über geeignete Sachverständige informieren.
Nach der zwischen Bund und Ländern geteilten Zuständigkeit beim Emissionshandel berechtigt eine Bekanntgabe als Sachverständiger durch die Deutsche Emissionshandelsstelle nur zur Prüfung von Zuteilungsanträgen. Sachverständige für die jährliche Emissionsberichterstattung gibt die nach Landesrecht zuständige Behörde bekannt.
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