Bayer erzielt Vereinbarung mit US-Justizministerium im Acrylnitril-Butadien-Kautschuk-Fall

15.10.2004

Die Bayer AG hat eine Vereinbarung mit dem US-Justizministerium erzielt. Dies bestätigte das Unternehmen am Mittwoch. Die Vereinbarung bezieht sich auf Vorwürfe, das Unternehmen habe zwischen Mai 2002 und Dezember 2002 an wettbewerbswidrigen Aktivitäten hinsichtlich Acrylnitril-Butadien-Kautschuk teilgenommen. Im Rahmen der Vereinbarung räumt Bayer Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen ein und erklärt sich zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 4,7 Millionen US-Dollar bereit. Das Unternehmen bildet für das dritte Quartal 2004 eine entsprechende Rückstellung.

Bayer hat mit dem Justizministerium während der Untersuchung kooperiert. Die Vereinbarung umfasst - vorbehaltlich der gerichtlichen Zustimmung - alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen Bayer in den USA mit Blick auf Acrylnitril-Butadien-Kautschuk. Die Einhaltung der Wettbewerbsgesetze sei fester Bestandteil der Bayer-Unternehmenspolitik; Verstöße würden nicht toleriert, hieß aus aus Unternehmenskreisen.

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