Umweltbundesamt: Umweltkriminalität 1999 deutlich gesunken

Umweltgefährdende Abfallbeseitigung weiterhin an der Spitze

02.01.2001

Zum ersten Mal seit 1990 ist die Zahl der bekannt gewordenen Umweltdelikte in Deutschland gesunken. 43.382 umweltrelevante Delikte sind 1999 erfasst worden. Das sind fast 3.500 - oder rund sieben Prozent - weniger als 1998. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote von knapp 57 % im Jahre 1998 auf rund 59 %. An der Spitze der Umweltdelikte liegt weiterhin die umwelt-gefährdende Abfallbeseitigung. Das dokumentiert das Umweltbundesamt in dem jetzt für 1999 ausgewerteten, bundesweiten Vergleich umweltrelevanter Kriminalstatistiken. Dafür wurden Daten der Landeskriminalämter, der Landesstatistikämter, des Bundeskriminalamtes und des Statistischen Bundesamtes herangezogen. Ob die Abnahme der bekannt gewordenen Delikte eine Trendwende bedeutet, dürfte erst in den nächsten Jahren klar werden, denn die Zahl der erfassten Umweltdelikte hängt zum Beispiel davon ab, wie sie statistisch zugerechnet werden. Die Bundesländer gehen dabei unterschiedlich vor. So kann beispielsweise das unerlaubte Abstellen nicht mehr genutzter Pkw zunächst auch den Ordnungswidrigkeiten zugerechnet werden.

Ohnehin schätzen Experten, dass gerade bei Umweltstraftaten die Dunkelziffer sehr hoch ist. Das liegt zum einen an Nachweisproblemen, etwa bei sich schnell verflüchtigenden Luftverschmutzungen. Zudem werden Umweltdelikte seltener als andere Straftaten gemeldet. Am häufigsten erstattet die Polizei Anzeige bei Umweltdelikten, gefolgt von Umweltfachbehörden der Städte und Kreise sowie Privatpersonen. Ein weiteres Ergebnis der Auswertung: Staatsanwaltschaft und Gerichte stellen Verfahren wegen Umweltdelikten überdurchschnittlich oft ein.

Die 43.382 Taten verteilen sich auf 36.663 Taten nach dem 29. Abschnitt des StGB (Straftaten gegen die Umwelt), 48 umweltrelevante Taten nach dem 28. Abschnitt des StGB (gemeingefährliche Straftaten) und 6.671 Straftaten nach dem Umweltnebenstrafrecht (zum Beispiel Bundesnaturschutzgesetz, Chemikalien-gesetz). Hier ist auffällig, dass Taten nach dem Nebenstrafrecht - entgegen dem Trend - zugenommen haben. Beim unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen wurden 1999 26. 762 (1998: 31.171), bei der Gewässerverunreinigung 5.862 Fälle gegenüber 6.289 im Jahre 1998 bekannt. Das dritthäufigste Delikt ist - wie im Vorjahr - die Bodenverunreinigung: 1999 wurden 2.336 Fälle bekannt, 1998 waren es 2.024 Fälle; ihr relativer Anteil nimmt also weiter zu. Damit wird deutlich, dass die Einführung des § 324 a Strafgesetzbuch (StGB) zu Bodenverunreinigungen einem praktischen Bedürfnis entsprach.

Pro Kopf der Bevölkerung wurden 1999 in Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt verhältnismäßig viele Umweltdelikte (nach dem 29. Abschnitt des StGB) bekannt, in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen waren es relativ wenige. Je 100.000 Einwohner wurden beispielsweise in Schleswig-Holstein 119 in Bayern 14 Fälle bekannt. Bei der Aufklärung war Sachsen-Anhalt mit einer Aufklärungsquote von rund 80 % führend, gefolgt von Bayern und Thüringen. Die niedrigste Aufklärungsquote hat Berlin mit etwas über 21 %.

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen in der Batterietechnologie!