BASF legt im Vitamin-Verfahren Rechtsmittel gegen Bußgeld-Bescheid der Europäischen Kommission ein

27.12.2001

Die BASF wird beim zuständigen Gerichtshof 1. Instanz in Luxemburg Rechtsmittel gegen den Bußgeld-Bescheid der Europäischen Kommission vom 21. November 2001 einlegen.

Die BASF hat die Verantwortung für die kartellrechtlichen Verstöße im Zusammenhang mit dem Vitamingeschäft übernommen und durch umfassende Kooperation mit der Europäischen Kommission zu ihrer Aufklärung beigetragen. Die Einlegung des Rechtsmittels richtet sich daher ausschließlich gegen die Höhe des Bußgeldes, das mit 296 Millionen EUR als unangemessen hoch angesehen wird.

Der Widerspruch gegen die Höhe des Bußgeldes gründet sich vorrangig auf die ungenügende Würdigung der Kooperation der BASF bei der Sachaufklärung.

Zur Abdeckung der möglichen Gesamtsumme werden im 4. Quartal 2001 weitere Rückstellungen in Höhe von rund 200 Millionen EUR gebildet.

Das Unternehmen hat bereits in den zurückliegenden Jahren seine Maßnahmen deutlich verstärkt, um Verstöße gegen das Kartellrecht künftig auszuschließen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem regelmäßige Anti-Kartell-Audits der Konzernrevision sowie ein gruppenweit verbindliches "Compliance-Programm" auf Basis der BASF-Grundwerte und -Leitlinien, das alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf rechtskonformes Verhalten verpflichtet.

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