Im REACH-Jahr 2008 werden die Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt

Am 1. Juni 2008 Start der Vor-Registrierung

23.05.2008

Nachdem die Richtlinie in 2007 in Kraft getreten ist, laufen 2008 die wichtigen Fristen an, die darüber entscheiden, ob Betriebe ab 2009 noch lieferfähig sind. Alle Phase-in Stoffe - das sind die Stoffe, die z.B. eine EINECS Nummer haben - die von mehr als einer Tonne im Jahr weiterhin ohne Unterbrechung importiert oder hergestellt werden sollten, müssen vorregistriert werden.

Die Vorregistrierungsphase beginnt am 1. Juni 2008. Die Unternehmen müssen einen Cocktail eines komplexen Gesetzeswerks und rechtlicher Unsicherheit bewältigen. Nicht nur heißt es mehrere Tausend Seiten zu verstehen und zu interpretieren - um genau zu sein, sind es bis jetzt zwischen 6000 und 7000 Seiten. Dazu sind einige Hilfestellungen noch nicht abgeschlossen oder bereits wieder in Überarbeitung. Die Unternehmen müssen strategische Entscheidungen mit einem hohem Grad an Flexibilität treffen.

Die Vorregistrierung erfolgt über elektronische Formate, die die Europäische Chemikalienagentur kostenlos zur Verfügung gestellt wird :REACH IT Tools, die eingerichtet und gepflegt werden müssen. Für den Austausch von Daten werden Web-Portale vorbereitet, die diesen steuern sollen. Kompetenz und Ressourcen müssen entwickelt sein.

Obwohl z. B. IUCLID 5 kostenlos heruntergeladen werden kann, sind zur Vorbereitung z. B fundierte Kenntnisse der Namensgebung für Stoffe wichtig. Nur bei der Korrekten Wahl der Bezeichnungen können die "Vorregistranten" zusammengeführt werden, die sich tatsächlich auch mit dem gleichen Stoff beschäftigen.

Ende 2008 wird der erste Schritt für die Umsetzung von REACH abgeschlossen sein. Die Vorregistrierung vom 1.6.2008 bis 1.12.2008 erlaubt die Inanspruchnahme der Übergangsfristen für Phase-in-Stoffe. Werden diese Termine verpasst, bleibt nur noch die Erstellung eines Registrierungsdossiers oder im schlimmsten Fall die Einstellung der Produktion und der Vermarktung. Eine spätere Vorregistrierung ist nur für besondere Ausnahmefälle möglich.

Eine Reihe von Stoffen sind von der Registrierungspflicht ausgenommen, z. B. chemisch nicht veränderte Naturstoffe, die nicht gefährlich sind. Viele mineralische Rohstoffe, wie z.B. Kalkstein, Quarz, Kaolinit, Glimmer fallen bisher unter diese Ausnahmen. Zum Herbst 2008 werden die in den Anhängen IV und V gelisteten Stoffe revidiert. Dann ist es sehr wichtig, schnellstmöglich mitzubekommen, ob doch noch eine Vorregistrierung notwendig wird.

Für besonders besorgniserregende Stoffe für Mensch und Umwelt wird die Behörde in Helsinki bis voraussichtlich 2009 eine Liste vorstellen, in die all jene Substanzen aufgenommen werden. Für alle Hersteller und Importeure von Erzeugnissen ist es dann wichtig zu überprüfen, ob Stoffe, die in dieser Liste geführt werden, in Mengen von 1 to/Jahr und größer als 0,1 % in dem Erzeugnis enthalten sind.

Die Aktualisierungen und die Flut an kommenden Änderungen in 2008 machen eine schnelle Reaktion notwendig, um angemessen reagieren zu können. Während einige Firmen ihr strategisches Vorgehen noch nicht komplett beschlossen haben, sind andere, besonders kleinere Unternehmen noch gar nicht vorbereitet auf die Anforderungen von REACH.

Im Moment ist noch nicht klar wie eine Verwendung von Zubereitungen beschrieben werden soll, wenn in dieser Zubereitung selbst Zubereitungen eingesetzt wurden. Wie werden diese Informationen in Sicherheitsdatenblättern weitergegeben? Oder wie kann die Verwendung tatsächlich überprüft werden. Hier kommt ein erheblicher Arbeitsberg auf die nachgeschalteten Anwender zu.

Ab jetzt greifen die Fristen für die betroffenen Unternehmen. Es ist genau festgelegt, wer was bis wann registrieren muss, welche Stoffe ausgenommen sind und welche Übergangs- und Ausnahmeregelungen - abhängig von den jährlich hergestellten Mengen - existieren.

REACH ist ein umfangreiches Gesetzeswerk, das einen rechtlichen Rahmen vorgibt, aber auch den Unternehmen genügend Spielraum einräumt für eine proaktive Umsetzung.

In diesem sehr komplexen Geflecht von Vorschrift und abgeschlossenen und noch kommenden Umsetzungsrichtlinien den Überblick zu behalten, ist schwer. Auf jeden Fall bedeutet vor allem 2008 als auch die kommenden Jahre mehr personellen und finanziellen Aufwand für betroffene Unternehmen. Jedes Unternehmen wird eine eigene Strategie bestimmen müssen, die abhängig ist von der anwendungstechnischen Leistung, den Herstellungskosten und der Bedenklichkeit der Stoffe, die in dem Unternehmen eingesetzt werden.

Originalveröffentlichung: Dr. Cornelia Boberski (Hrsg): REACH-Handbuch, Forum-Verlag 2008.

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