Ärger für Bayer und BASF
Dicamba kann in USA vorerst nicht mehr verkauft werden
(dpa-AFX) Ein US-Gericht hat eine unter Einschränkungen erteilte Zulassung des Unkrautvernichters Dicamba von Bayer aufgehoben. Auch unter Abwägung der Fehler der US-Umweltschutzbehörde EPA bei der Zulassung im Verhältnis zu den Folgen einer Aufhebung werde dem Mittel die Registrierung entzogen, hieß es in der Begründung des Gerichts vom Mittwoch (Ortszeit) in San Francisco. Die Entscheidung bedeutet, dass Landwirte Dicamaba nun nicht mehr verwenden dürfen, wenngleich sie womöglich viel Geld für Saatgut ausgegeben haben, das gegen den Wirkstoff resistent ist. Von dem Urteil ist auch der Chemiekonzern BASF betroffen, der ebenfalls Dicamba-Produkte vertreibt. Bayer will laut einem Sprecher nun seine Optionen in dem Fall prüfen.

Symbolbild
hpgruesen, pixabay.com, CC0
Erst im Februar hatte eine US-Jury Bayer und BASF in einem anderen Rechtsstreit um Dicamba zu millionenschwerem Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen die beiden Unternehmen einem Pfirsichbauern aus Missouri 265 Millionen US-Dollar zahlen. Er beschuldigt die Konzerne, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden sein sollen. Sowohl Bayer als auch BASF kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.
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