Auf neue RoHS-Richtlinie vorbereiten

DEKRA: Keine Ausnahmen mehr bei Elektrogeräten

11.03.2011 - Deutschland

In diesem Frühjahr wird die Neufassung der Richtlinie für gefährliche Substanzen (RoHS) in Kraft treten. Dann werden alle Elektrogeräte von der Richtlinie betroffen sein. Hersteller sollten sich rechtzeitig informieren, wann welche Produkte in den Anwendungsbereich fallen, rät DEKRA. Die Übergangsfristen sind höchst unterschiedlich.

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich Ende 2010 auf die Neufassung der RoHS-Richtlinie (restriction of hazardous goods) geeinigt. Der Anwendungsbereich kennt nun keine Ausnahmen mehr für bestimmte Gerätekategorien. Sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte werden erfasst: Für die bislang ausgenommenen Gerätekategorien der medizinischen Geräte sowie der Kontroll- und Überwachungsinstrumente gelten künftig daher ebenfalls die RoHS-Grenzwerte.

Hersteller sollten sich jetzt schon mit dem Zeitplan vertraut machen, um auf die neue Richtlinie rechtzeitig reagieren zu können, raten die Experten von DEKRA. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedsländer 18 Monate Zeit, um die Richtlinie auf nationaler Eben umzusetzen. Für die neu aufgenommenen Geräte tritt die Richtlinie dann über die folgenden acht Jahre zeitlich abgestuft in Kraft.

Was gleich bleibt: Stoffverbote werden nicht um weitere Verbindungen erweitert. An bisher RoHS-konforme Produkte und Materialien werden keine zusätzlichen Anforderungen gestellt. Die bisherigen Grenzwerte je homogenem Material an Blei (0,1 %), Cadmium (0,01 %), Chrom VI (0,1 %), Quecksilber (0,1 %) und der bromierten Flammschutzmittelverbindungen PBB und PBDE (je 0,1 %) bleiben bestehen.

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