Neufassung der EG-Richtlinie 94/9/EG „Explosionsschutz“

23.02.2001
Die Neufassung der EG-Richtlinie 94/9/EG „Explosionsschutz“ ist vielen besser bekannt unter ATEX, ATEX 100, ATEX 100a oder ATEX 95. Sie sorgt seit Ende letzten Jahres für Aufregung im Maschinenbau. Sie wurde am 23. März 1994 veröffentlicht, wobei eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2003 festgelegt wurde. Mit Wirkung vom 1. Juli 2003 muss diese Richtlinie per EG-Mandat angewendet werden, d.h. sie erfüllt dann den Status nationalen Rechts. Wie die „Maschinenrichtlinie“ (98/37/EG „Maschinen“) ist auch die ATEX nach dem sog. Neuen Konzept („New Approach") entstanden. Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie, für die eine Reihe harmonisierter Normen existiert, ist dies für die ATEX nur zum Teil der Fall. In ihrer jetzigen Fassung geht die Richtlinie neben den elektrischen erstmals auf die mechanischen Gefährdungen beim Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen ein. Zu diesem Themenkomplex existierten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie (1994) nicht einmal Vorschläge für Normenprojekte, ganz zu schweigen von anwendbaren harmonisierten Normen. Der Hersteller steht so vor dem Dilemma, dass er einerseits auf keinerlei harmonisierte Normen zurückgreifen kann, die den Stand der Technik widerspiegeln, andererseits aber Produkte, die innerhalb Europas in Verkehr gebracht werden, alle in Betracht kommenden EG-Richtlinien erfüllen müssen, damit eine Konformitätsbescheinigung gemäß 94/9/EG ausgestellt werden kann. Diese wiederum ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung. Das Europäische Normeninstitut CEN hat ein Technisches Komitee CEN/TC 305 „Explosionsgefährdete Bereiche“ gegründet, das sich seit der Überarbeitung der EG Richtlinie - nunmehr verstärkt - um die Erarbeitung von Normen bemüht, die mechanische Gefährdungen erfassen. Auf deutscher Ebene arbeitet im DIN ein Spiegelausschuss (NASG/GUA 5.1 „Explosionsschutz“), in dem seit Mitte des vergangenen Jahres auch Hersteller über die VDMA-Fachverbände Pumpen sowie Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate vertreten sind. Konkrete Arbeitsvorhaben sind derzeit die acht Einzelnormen der prEN 13463 „Nichtelektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen“ (Teile 1 - 8).

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