Merck verlängert Zeitplan des Angebots für AZ Electronic Materials
Merck hat bekannt gegeben, dass der Zeitplan für das Barangebot für AZ Electronic Materials (AZ) angesichts des zeitlichen Rahmens der kartellrechtlichen Prüfung in China verlängert wurde.
Im Zuge dessen wurde das Angebot bis zum 28. Februar 2014 um 13:00 Uhr (GMT) verlängert. Während die Gespräche mit der chinesischen Wettbewerbsbehörde (Ministry of Commerce of the People‘s Republic of China (MOFCOM)) bisher konstruktiv verliefen, haben sich Merck und AZ mit Zustimmung der britischen Übernahmebehörde und im Einklang mit dem britischen Übernahmerecht darauf geeinigt, dass das letztmögliche Datum, an dem die Bedingung einer Mindestannahmequote eintreten oder auf diese Bedingung verzichtet werden kann, vom 18. Februar 2014 auf den früheren der beiden folgenden Zeitpunkte verschoben wird: entweder 14 Tage nach der kartellrechtlichen Freigabe in China oder aber 14 Tage nach dem 28. Februar 2014, an welchem die erste Phase der kartellrechtlichen Prüfung in China endet.
Die Entscheidung, den Zeitplan des Angebots zu verlängern, wurde getroffen, um es dem MOFCOM zu ermöglichen, seine Prüfungsphase abzuschließen.
Darüber hinaus hat Merck bekannt gegeben, dass mit Wirkung vom 10. Februar 2014 inzwischen auch die kartellrechtliche Freigabe für Japan erteilt wurde. Zuvor hatte Merck bereits mitgeteilt, dass die kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland, Taiwan und den USA vorzeitig erteilt worden waren.
Bis 13:00 Uhr (GMT) am 14. Februar 2014 waren Merck 203.310.984 AZ-Aktien wirksam angedient worden, was rund 53,37 Prozent des Aktienkapitals von AZ entspricht.
Am 5. Dezember 2013 hatte Merck bekannt gegeben, dass mit dem Board of Directors von AZ eine Einigung über die Abgabe eines Übernahmeangebots in bar für AZ erzielt worden war. Dessen Ziel ist es, das Materialien- und Spezialchemiegeschäft von Merck durch den Zusammenschluss mit einem der weltweit führenden Premiumanbieter von Hightech-Materialien für die Elektronikindustrie weiter auszubauen.
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