EMS-Chemie: Weiteres Urteil des Bundesgerichts im Betrugsfall
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Im Betrugsfall bei der EMS-CHEMIE AG hat das Bundesgericht den ehemaligen Leiter Rechnungswesen - inzwischen bereits im 5. erfolgten Gerichtsentscheid - zwar schuldig gesprochen, den Fall aber gleichzeitig nochmals an das Kantonsgericht Graubünden zur ausführlicheren Erläuterung des Strafmasses zurückgewiesen. Das Rechtsverfahren dauert nun bereits 9 Jahre ohne formell Rechtskraft erlangt zu haben.
Aufgrund der langen Verfahrensdauer durch alle Beschwerdeinstanzen sowie aufgrund des inzwischen fortgeschrittenen Alters des im 78. Altersjahr stehenden Verurteilten wird ein tatsächlicher Vollzug des Urteils immer unwahrscheinlicher. Ausserdem bleibt die Rückzahlung der widerrechtlich erlangten CHF 10 Mio. bis zum definitiven Abschluss weiter blockiert.