Bayern: Zulassungswesen in der AQS-Leitstelle bündeln

VUP regt Einsparungen und Entbürokratisierung an

08.12.2003
Die anhaltende Diskussion sowie die Beschlüsse über den Sparkurs der Bayerischen Staatsregierung hat die Sektion Bayern des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP) jetzt zum Anlass genommen, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anregungen für mögliche Sparmaßnahmen und Privatisierungsmöglichkeiten vorzutragen. Routineuntersuchungen sollten z.B. bei der Altlastenerkundung und im Bereich des Vollzugs der Trinkwasserverordnung verstärkt an qualifizierte und staatlicherseits anerkannte private Untersuchungslaboratorien vergeben werden, regt Volker Liebig (Zirndorf), Vorsitzende der VUP-Sektion Bayern in einem Schreiben an Staatsminister Schnappauf an. Dadurch könnten staatliche Kapazitäten kostensparend abgebaut werden. Seit der Einführung der neuen Trinkwasserverordnung existierten in Bayern zwei Stellen für die Zulassung von Laboratorien im Wasserbereich: Für die Zulassung von Laboratorien nach § 15 TrinkwV 2001 wurde beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen eine eigene sachkundige Stelle eingerichtet, die nun neben der AQS-Leitstelle beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft als Zulassungsstelle für die Bereiche Bodenschutz, Roh- und Abwasser existiere. Der VUP hält eine Zusammenführung aller Bereiche beim Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft, AQS-Leitstelle, für sinnvoll. Die AQS-Leitstelle kenne die Laboratorien in Bayern seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahr 1995. Die Kompetenz für die Auditierung von Laboratorien, die Anerkennung von Akkreditierungen und die Durchführung von Ringversuchen sei dort vorhanden. Es sei zusätzlich anzustreben, dass bei der AQS-Leitstelle auch die Laborzulassungen im Bereich Abfall (Untersuchungen gemäß KlärschlammV, BioabfallV) angesiedelt werden (derzeit in der Landwirtschaftsverwaltung bei der LfL), da viele Wasser- und Bodenlabors auch in diesem Bereich tätig sind. Eine Bündelung der Kompetenz für die Zulassungsverfahren in allen gesetzlich geregelten Umweltbereichen am Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft sowie die erweiterte Anerkennung von Sachverständigen gemäß §§ 18; 19 TrinkwV 2001 würde zu einer deutlichen Entbürokratisierung führen, so das Fazit der VUP-Sektion.

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