Europäisches Gericht entscheidet bei Graphitelektroden - Bußgeld der Europäischen Kommission reduziert

03.05.2004

Das Europäische Gericht 1. Instanz (EuG) hat sein Urteil im Verfahren "Graphitelektroden" verkündet. Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 18. Juli 2001 hat das EuG revidiert. Das damals gegen SGL Carbon festgesetzte Bußgeld von 80,2 Mio. EUR wurde auf 69,1 Mio. EUR reduziert.

Das Urteil des EuG berücksichtigt weder die gerügten groben Verfahrensfehler noch den international anerkannten Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung (ne bis in idem). Das US Department of Justice hatte bereits im Jahr 1999 wegen derselben Sache ein Bußgeld von insgesamt 145 Mio. US-Dollar gegen SGL Carbon festgesetzt. Deshalb wird SGL Carbon trotz der Reduktion des Bußgelds wie geplant die Grundsatzentscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) suchen.

Bis zur endgültigen EuGH-Entscheidung ist die Zahlung des Bußgeldes weiterhin gegen Bankgarantie ausgesetzt. Die Bankgarantie einschließlich Zinsen sind im Rahmen der Refinanzierung vollständig berücksichtigt.

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