EU-Kommission verklagt Deutschland wegen PCB-Abfalls

02.08.2001
Brüssel (dpa) - Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung von EU-Recht zur Beseitigung hochgiftiger PCB-Abfälle. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird angestrengt, weil Berlin nach Angaben der Brüsseler Behörde vom Mittwoch bislang keine oder unzureichende Pläne zur Entsorgung von Geräten vorgelegt hat, die gefährliche polychlorierte Biphenyle enthalten. Dazu aber sind alle Mitgliedsländer der Union nach EU-Gesetz verpflichtet.«Es ist außerordentlich wichtig, dass alle Mitgliedstaaten der Richtlinie Folge leisten. Diese soll für die angemessene Sammlung und sichere Behandlung PCB-haltiger Abfälle sorgen, die nur so aus unserer Umwelt entfernt werden können», sagte EU-Umweltkommissarin Margot Wallström. Die PCB-Bestimmungen gelten für bestimmte Chemikalien, die für die Umwelt wegen ihrer Giftigkeit und ihrer langen Wirkungsdauer besonders gefährlich sind.Der jetzt bevorstehenden Klage sind zwei Mahnschreiben der Kommission vorausgegangen, die Deutschland nach Angaben der Behörde unzureichend beantwortet hat. Ziel des EU-Gesetzes ist die Angleichung der Rechtsvorschriften zur vollständigen Beseitigung von PCB-Abfällen in der Union. Danach waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, spätestens bis September 1999 für eine Bestandsausaufnahme von Geräten mit einem bestimmten PCB-Gehalt zu sorgen und dies der EU-Kommission in Brüssel mitzuteilen. dpa

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