Brüssel
(dpa) - Die
Europäische Kommission
verklagt
Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung von
EU-Recht zur Beseitigung hochgiftiger PCB-Abfälle. Das
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg wird angestrengt, weil Berlin nach Angaben der
Brüsseler Behörde vom Mittwoch bislang keine oder
unzureichende Pläne zur
Entsorgung von Geräten
vorgelegt hat, die gefährliche
polychlorierte Biphenyle
enthalten. Dazu aber sind alle Mitgliedsländer der Union
nach EU-Gesetz verpflichtet.«Es ist außerordentlich wichtig, dass alle
Mitgliedstaaten der Richtlinie Folge leisten. Diese soll
für die angemessene Sammlung und sichere Behandlung
PCB-haltiger Abfälle sorgen, die nur so aus unserer
Umwelt entfernt werden können», sagte
EU-Umweltkommissarin Margot Wallström. Die
PCB-Bestimmungen gelten für bestimmte
Chemikalien, die
für die Umwelt wegen ihrer Giftigkeit und ihrer langen
Wirkungsdauer besonders gefährlich sind.Der jetzt bevorstehenden Klage sind zwei Mahnschreiben der
Kommission vorausgegangen, die Deutschland nach Angaben der
Behörde unzureichend beantwortet hat. Ziel des
EU-Gesetzes ist die Angleichung der Rechtsvorschriften zur
vollständigen Beseitigung von PCB-Abfällen in der
Union. Danach waren die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet,
spätestens bis September 1999 für eine
Bestandsausaufnahme von Geräten mit einem bestimmten
PCB-Gehalt zu sorgen und dies der EU-Kommission in
Brüssel mitzuteilen. dpa