Wie allseits erhofft und erwartet, wird nun höchstrichterlich in
Luxemburg entschieden, inwieweit das Agieren der niederländischen Internet-Apotheke auf dem deutschen
Markt rechtmäßig ist.
Mit dem Verweis der Hauptsache-Verhandlung vom Landgericht Frankfurt an den Europäischen Gerichtshof zeigen sich beide Parteien zufrieden: "Wir haben keinen
Zweifel, wie der EuGH entscheiden wird", sagt Jens Apermann, Marketingdirektor von 0800DocMorris. "Das Recht des europäischen Verbrauchers auf freie Wahl
seiner Apotheke wird auch in
Deutschland gelten. Wir sehen es im Interesse des Verbrauchers als geboten an, den Versandhandel in sicherer und behördlich
kontrollierter Form europaweit zuzulassen - unabhängig von finanziellen Interessen nationaler Apothekerverbände." Ein Sprecher des Deutschen
Apothekerverbandes kontert indes: "Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige
Arzneimittel zum Schutze der Patienten im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes bestätigen wird."
Bis zur endgültigen Klärung der Rechtangelegenheit in rund zwei Jahren greifen indes die seitens des DAV durchgesetzten einstweiligen Verfügungen und blockieren das
Internetangebot von Doc Morris für den deutschen Markt. Etwaige Verstöße gegen diese Entscheide möchte der Apothekerverband durch die Verhängung von
Ordnungsgeldern geahndet wissen.