Doc Morris ein Fall für den europäischen Gerichtshof

14.08.2001
Wie allseits erhofft und erwartet, wird nun höchstrichterlich in Luxemburg entschieden, inwieweit das Agieren der niederländischen Internet-Apotheke auf dem deutschen Markt rechtmäßig ist. Mit dem Verweis der Hauptsache-Verhandlung vom Landgericht Frankfurt an den Europäischen Gerichtshof zeigen sich beide Parteien zufrieden: "Wir haben keinen Zweifel, wie der EuGH entscheiden wird", sagt Jens Apermann, Marketingdirektor von 0800DocMorris. "Das Recht des europäischen Verbrauchers auf freie Wahl seiner Apotheke wird auch in Deutschland gelten. Wir sehen es im Interesse des Verbrauchers als geboten an, den Versandhandel in sicherer und behördlich kontrollierter Form europaweit zuzulassen - unabhängig von finanziellen Interessen nationaler Apothekerverbände." Ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbandes kontert indes: "Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel zum Schutze der Patienten im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes bestätigen wird." Bis zur endgültigen Klärung der Rechtangelegenheit in rund zwei Jahren greifen indes die seitens des DAV durchgesetzten einstweiligen Verfügungen und blockieren das Internetangebot von Doc Morris für den deutschen Markt. Etwaige Verstöße gegen diese Entscheide möchte der Apothekerverband durch die Verhängung von Ordnungsgeldern geahndet wissen.

Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze

Meistgelesene News

Weitere News von unseren anderen Portalen

Entdecken Sie die neuesten Entwicklungen in der Batterietechnologie!