Schärfere Maßnahmen bei Verstößen gegen Chemikalienverordnungen nun möglich

12.08.2005

Das Bundeskabinett hat die vom Bundesumweltministerium vorgelegte Änderung der Chemikalien-Straf- und Bußgeldverordnung beschlossen. Diese Verordnung dient dazu, Verstöße gegen die Chemikalienverordnungen der EU, die auch in Deutschland unmittelbar gelten, mit Strafen oder Bußgeldern ahnden zu können.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die EU-Verordnungen zu den ozonschichtschädigenden Stoffen und den gefährlichen langlebigen organischen Schadstoffen schützen die Umwelt auf hohem Niveau. Umso wichtiger ist es, dass diese Regelungen auch in Deutschland konsequent eingehalten werden. Hierzu leistet die Chemikalien-Straf- und Bußgeldverordnung einen wichtigen Beitrag."

Die Neuerungen beziehen sich auf die zuletzt am 3. Dezember 2004 geänderte EU-Verordnung 2037/2000 über das Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und die neue EU-Verordnung 850/2004 zur Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien und zur Änderung der Richtlinie 79/117/EWG.

Die Änderungsverordnung wird jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.

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